Handwerkersoftware für Schreiner, Tischler und Fensterbauer

Alles drin für Holzprofis: Professionelle Angebote schreiben, einfach Rechnungen stellen, immer alle Zahlen im Blick.

Mit Fortytools können Sie Ihre Büroarbeit ganz einfach erledigen. Ohne großen Schulungsaufwand können Sie sofort produktiv loslegen und Ihre Angebote und Rechnungen erstellen. Für Ihre Aufträge können Sie Abschlags- und Schlussrechnungen erstellen und behalten so auch bei größeren Aufträgen den Überblick.

Mit der Einsatzplanung und Zeiterfassung planen und dokumentieren Sie alle Einsätze genau. Leistungsnachweise und Arbeitsscheine können daraus einfach erstellt werden. Die erfassten Zeiten können Sie zur Rechnungsstellung und vorbereitenden Lohnabrechnung weiterverarbeiten.

Was unsere Kunden über die Büro-Software fortytools sagen

"Die Mitarbeiter-Disposition ist großartig. Planung, Kontrolle und Abrechnung von Einsatzzeiten aus einem Guss."
fortytools Kundin Daniela Palmieri
Daniela Palmieri

Inhaberin, Hausmaid

"Endlich alle wichtigen Verwaltungsdaten an einer Stelle. Kundeninfos, Rechnungen, Mitarbeiter, alles."
fortytools Kunde Olaf Kloth
Olaf Kloth

Geschäftsführer, clean one

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fortytools by zvoove ist die smarte Software speziell für Schreiner, Tischler & Fensterbauer

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Nutzerbewertung: 4,8 von 5 Sternen

Fortytools läuft komplett im Internet-Browser: Keine Software-Installation, keine Probleme mit Updates. Einfach Einloggen und fertig. Von jedem internetfähigen Gerät.

Kostenlos und unverbindlich
Professionelle Rechnungen schreiben
Kunden-Daten verwalten
Mitarbeiter-Daten verwalten
Aufgaben- und Terminplanung
Professionelle Angebote schreiben
Einsätze planen und Zeiten erfassen

Über 700 zufriedene Kunden

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Aktuelle Informationen aus unserem Blog für Schreiner, Tischler & Fensterbauer

Rechnungen unterschreiben - muss das sein?

Eine Frage, die sich häufig stellt, ist „muss ich Rechnungen unterschreiben, bevor ich sie an meine Kunden aushändige“. Die Antwort hierauf ist in allen Handwerken, sowie der Alltagshilfe, erst einmal einfach und lautet „Nein“. Allerdings gibt es verschiedene Gründe, weshalb häufig Wert auf unterschriebene Rechnungen gelegt wird. Auch auf die möglichen Risiken einer Unterschrift unter einer Rechnung gehen wir in diesem Artikel ein.

Die knappe Antwort zur möglichen Unterschriftspflicht hat ihren Ursprung im § 14 Abs. 4 UStG, welcher sämtliche zwingend in einer Rechnung vorhandenen Bestandteile aufführt. Die Unterschrift wird hier nicht als verpflichtend aufgeführt, weshal...

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Umsatzsteuersenkung 2020: Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung beschlossen, den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% auf 5% abzusenken. Daraus ergeben sich viele Fragen zur korrekten Rechnungsstellung, die wir hier beantworten wollen.

Wichtig: Dieser Artikel kann keine Beratung durch eine*n Steuerberater*in ersetzen und wir können keine Garantie für die hier vorgestellten Informationen übernehmen. Sprechen Sie immer direkt auch mit ihre*r Steuerberater*in!

Die vielleicht wichtigste Empfehlung vorab: Um die Abläufe zu vereinfachen, versuchen Sie nach Möglichkeit immer, alle bereits erbrachten Leist...

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Bargeldlos = Frustlos? - Bargeldloses Bezahlen von Handwerksdiensten

Immer mehr Länder versuchen die Bezahlung per Bargeld auf ein Minimum zu beschränken, auch in Deutschland wird immer häufiger bargeldlos bezahlt, auch wenn wir in vielen Bereichen noch etwas im Hintertreffen sind. Für das Handwerk bieten sich ebenfalls sinnvolle Zahlungsalternativen, welche viel Frust ersparen können. Vor allem mit dem Finanzamt…

Immer mehr Kunden greifen auf Zahlungsmethoden, welche den Umgang mit Bargeld ausschließen, zurück. Diese bargeldlosen Transaktionen bieten einige Vorteile, setzen aber auch einige Investition voraus. Während diese Zahlungsformen den direkten Weg über den Fiskus nehmen, müssen bei Barkassen tägliche Kassenberichte und Tagesbestände angelegt werden, die jederzeit einwandfrei vorzulegen sind. Da im...

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Häufige Fragen - die wir gern beantworten

Kann ich jederzeit kündigen?

Bei monatlicher Zahlung können Sie Ihr Abonnement immer mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen und Ihre Daten mitnehmen. Bei jährlicher Zahlung können Sie ebenfalls jederzeit kündigen, hier entsprechend mit einer Frist von 30 Tagen zum nächsten Zahlungstermin.

Was geschieht mit meinen Daten?

Ihre persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zum Betrieb von fortytools verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Alles was Sie in fortytools eingeben, können Sie auch jederzeit wieder exportieren.

Kann ich jederzeit den Tarif wechseln?

Ja. Wenn Sie mehr Benutzer benötigen, können Sie einfach einen größeren Tarif auswählen und die neuen Benutzer direkt hinzufügen.

Muss ich nach der Testphase kündigen?

Nein. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein. Wenn Sie fortytools dauerhaft nutzen möchten, müssen Sie dies explizit bestätigen. Wenn Sie nichts tun, läuft Ihre Testphase aus und nach einer kurzen Frist löschen wir sämtliche Testdaten.

Wie erfolgt die Bezahlung von fortytools?

Der Lizenzpreis wird monatlich bzw. jährlich (je nach Zahlungsart) im Voraus fällig. Sie bezahlen ganz bequem per Lastschrift. Der Wechsel in einen anderen Tarif kann jederzeit erfolgen und wird tagesgenau abgerechnet.

Und wenn ich weitere Fragen habe?

Dann freuen wir uns auf den persönlichen Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne alle Fragen am Telefon oder per E-Mail.