Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung und Zurverfügungstellung der Software "fortytools" as a Service der fortytools gmbh

Stand: November 2023

Die fortytools gmbh ist ein Unternehmen der zvoove Unternehmensgruppe (zvoove.com)

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und der fortytools GmbH, Hamburger Str. 3-5, 22926 Ahrensburg (im Folgenden: fortytools GmbH), gelten hinsichtlich der Software fortytools die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: Nutzungsbedingungen).

1.2 Kunde kann nur werden, wer Unternehmer im Sinne des § 13 BGB ist. Die fortytools GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab.

1.3 Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt die fortytools GmbH nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die fortytools GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Begrifflichkeiten

2.1 „Kunde“ bezeichnet den Kunden von fortytools GmbH, der die die Software von der fortytools GmbH zur Verfügung gestellt bekommt und zur Abwicklung der Geschäftsvorfälle nutzt.

2.2 „Mitarbeitende“ oder „Arbeitnehmer“ sind Beschäftigte des Kunden.

2.3 „Benutzer“ umfasst Kunden und Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer.

2.4 „Kundendaten“ meint Daten der Geschäftskontakte des Kunden.

2.5 Die „Produktbeschreibung“ enthält Angaben zur Beschaffenheit und Funktionalität der Standardsoftware.

2.6 Die „Benutzerdokumentation“ erläutert den Benutzern die Funktion der Software und ihre Nutzungsmöglichkeiten.

2.7 „Übliche Bürozeiten“ meint die Zeit von Mo-Fr von 9-17 Uhr, nicht aber an Feiertagen in Hamburg oder Schleswig-Holstein.

2.8 „Patches“ sind Korrekturauslieferungen für Software aus Endanwendersicht, um Fehler (Mängel) der vertraglich geschuldeten Software zu beheben.

2.9 „Updates“ sind technische und/oder funktionale Anpassungen und Weiterentwicklungen der Software, die Funktionen der bisherigen Standardsoftware verbessert.

2.10 „Features" sind technische und/oder funktionale Neuentwicklungen der Funktionen der Software.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Die fortytools GmbH hat die Software „fortytools“ entwickelt und realisiert. Bei fortytools handelt es sich um eine Software, mit der die üblichen Geschäftsvorfälle im Bereich der Gebäudereinigung und der Betreuungsdienste abgewickelt werden können. Darunter fällt u.a. die Verwaltung von Kundendaten, die Rechnungserstellung, Einsatzplanung für Mitarbeitende, Terminplanung, Zeiterfassung für Mitarbeitende sowie weitere Funktionen.

3.2 Die fortytools GmbH stellt den Kunden die Software in Form des Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung sowie den dafür erforderlichen Speicherplatz auf ihrem Server bereit. Die Software samt Speicher werden seitens der fortytools GmbH gehostet. Die jeweiligen Benutzer können via Telekommunikationsverbindungen (Internet) Zugriff auf die Software nehmen und deren Funktionalitäten im Rahmen dieses Vertrages nutzen.

3.3 Dieser Vertrag regelt im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.

4. Leistungen der fortytools GmbH

4.1 Die fortytools GmbH hat die Software fortytools entwickelt und realisiert und stellt diese den Kunden zur Nutzung via Webbrowser zur Verfügung. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

4.2 Die fortytools GmbH stellt Kunden die Software zur Verwaltung insbesondere von Dienstleistungen der Gebäudereinigung oder Betreuungsdiensten unter anderem mit den folgenden Funktionalitäten bereit:

4.2.1 Verwaltung von Kundendaten einschließlich Adressen, Ansprechpartner, Objekte sowie Vertragsdokumente.

4.2.2 Erstellung von Angeboten

4.2.3 Erstellung von Rechnungen und Dauerrechnungen

4.2.4 Mahnwesen

4.2.5 Verwaltung der Daten von Mitarbeitenden wie Kontaktdaten, Zuordnung zu Objekten, Personaldaten.

4.2.6 Verwaltung der Daten von Lieferanten und Ansprechpartnern

4.2.7 Verwaltung von Objekten

4.2.8 Zeiterfassung für Mitarbeitende

4.2.9 Einsatzplanung für Mitarbeitende

4.2.10 Arbeitsscheine

4.2.11 Abrufmöglichkeit für Steuerberatungen

4.2.12 Berechtigungskonzept durch Benutzergruppen

4.2.13 Einer Gesamtübersicht mit der Möglichkeit offene Aufgaben anzeigen zu lassen oder persönlich wichtige Schnellzugriffe zuzuweisen.

4.2.14 Die vollständigen Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung, welche unter https://www.fortytools.com/funktionen abzurufen ist.

4.3 Die fortytools GmbH hostet die Software und stellt den für die Nutzung erforderlichen Speicherplatz zur Verfügung. Das Hosting erfolgt auf einem den Erfordernissen der Applikation entsprechenden Server.

4.4 Fortytools bietet die Möglichkeit, Rechnungen an Kunden des Kunden zu versenden. Sofern sich der Kunde dafür entscheidet, nicht den eigenen Postausgangsserver oder einen Dienstleister zu verwenden, sondern über fortytools zu versenden, gewährleistet die fortytools GmbH keine Zustellung der Mails und gewährleistet auch nicht, dass die Mails mit den Rechnungen vom Empfänger bzw. dessen E-Mail-Server nicht als Spam gekennzeichnet werden.

4.5 Die fortytools GmbH erstellt eine Benutzerdokumentation. Diese Benutzerdokumentation befindet sich leicht auffindbar im Backend der Software.

4.6 Die fortytools GmbH bietet den Zugriff auf die Software auch über mobile Endgeräte mittels responsiver Optimierung der Weboberfläche für die SaaS-Lösung für Mobiltelefone an (Android und iPhone/iOS). Daneben wird eine mobile App für Android und iOS angeboten, mit der Mitarbeitende die Zeiterfassung erledigen können.

4.7 Der fortytools GmbH obliegt die Pflege der Software, um diese in einem funktionsfähigen und vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Hierzu zählen gewöhnliche Wartungsarbeiten und das Einspielen von notwendigen Patches sowie die Mängelbeseitigung nach Ziffer 14.

4.8 Die fortytools GmbH schuldet ausdrücklich nicht die Erbringung von Design-, Installations-, Einrichtungs-, Anpassungs-, Beratungs- und/oder Schulungsleistungen, es sei denn diese Leistungen sind gesondert gemäß Ziffer 8 zwischen den Parteien vereinbart worden.

4.9 Die fortytools GmbH kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. fortytools GmbH wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

4.10 Die fortytools GmbH wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden in der Software vornehmen. fortytools GmbH treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

4.11 Die Nutzungsrechte richten sich nach Ziffer 11 des Vertrages.

4.12 Die zu leistenden Entgelte richten sich nach Ziffer 13 des Vertrages.

5. Support

fortytools GmbH richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über den in der Software verfügbaren Chat oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden üblicherweise in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

6. Vertragsschluss für Software

6.1 Der Kunde beantragt den Vertragsschluss über ein Online-Bestellformular. Dabei gibt der Kunde die Anzahl der benötigten Mitarbeitenden an, dies bestimmt den Umfang der Nutzung. Fortytools nimmt den Antrag per E-Mail Bestätigung an die angegebene Adresse an.

6.2 Die ersten 30 Tage gelten als kostenlose Testphase. Wenn der Kunde nicht innerhalb dieser 30 Tage im Test-Account einen Premium-Account beantragt, endet der Vertrag nach Ablauf von 30 Tagen seit Erstellung des Test-Accounts. Wählt der Kunde innerhalb der 30 Tage einen kostenpflichtigen Premium-Account, wird das Vertragsverhältnis fortgeführt und nach Ablauf der Testphase kostenpflichtig gemäß dem gewählten Tarif und der Zahlungsweise.

7. API-Nutzung zu Drittanbietern

7.1 Fortytools bietet optional die Möglichkeit, dass Kunden bestimmten Drittanbietern über eine Schnittstelle (Application Programming Interface, API) Zugriff auf ihre Daten geben können.

7.2 Möchte der Kunde Drittanbietern über das API Zugriff auf die Daten gewähren, um die Dienste des Drittanbieters nutzen zu können, muss der Kunde den Zugriff in der Software aktivieren und die durch den Drittanbieter zur Verfügung gestellten Zugangsdaten hinterlegen. Der Kunde muss hierfür eigene, in der Regel kostenpflichtige Verträge mit den Drittanbietern abschließen.

7.3 fortytools GmbH ist nicht verantwortlich für die Dienste der Drittanbieter und deren Nutzung der API sowie der über die API erhaltenen Daten des Kunden.

7.4 Die Schnittstelle zur Software kann von fortytools jederzeit eingestellt werden.

8. Leistungserweiterungen

8.1 Die fortytools GmbH bietet kostenpflichtige Dienstleistungen rund um den Betrieb der Software an, etwa Unterstützung beim Import von bestehenden Kundendaten, Schulungen außerhalb der Testphase oder individuelle Konfigurationen.

8.2 Der Kunde kann Änderungen und Ergänzungen der Leistungen unter den folgenden Voraussetzungen erfragen:

8.2.1 Der Kunde erklärt seinen Änderungswunsch gegenüber fortytools GmbH wenigstens in Textform.

8.2.2 Im Falle von vereinbarten Abnahmen und/oder Freigaben im Sinne der Ziffer 9 ist eine Leistungsänderung nur bis zum Zeitpunkt der Abnahme bzw. Freigabe möglich.

8.2.3 Fortytools GmbH prüft den Änderungswunsch so schnell als möglich und unterbreitet dem Kunden ein Angebot, das Angaben zur (technischen) Umsetzbarkeit und den damit verbundenen Kosten enthält. Dieses Angebot muss ebenfalls wenigstens in Textform abgegeben werden.

8.2.4 Das Angebot von fortytools GmbH muss vom Kunden wenigstens in Textform angenommen werden.

8.3 Für die Entgelte gilt Ziffer 13 des Vertrages, ggf. zusammen mit etwaig erstellten Angeboten.

9. Abnahmen nach Leistungserweiterung

Wenn und soweit in einem Auftrag Abnahmen vereinbart sind oder sich die Notwendigkeit der Abnahme sonst aus der Art der Leistung ergibt, gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen.

9.1 Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass die fortytools GmbH dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.

9.2 Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

9.3 Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so wird wie folgt verfahren:

9.3.1 Der Kunde übergibt der fortytools GmbH eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme hindernden Mängel.

9.3.2 Die fortytools GmbH beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereit.

9.3.3 Der Kunde prüft sodann nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

9.4 Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch die fortytools GmbH. Die unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

9.5 Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch die fortytools GmbH zu erklären, wenn und soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitraum für die Abnahme wenigstens in Textform vereinbart wurde. Erfolgt in dem jeweils vorgenannten Zeitraum durch den Kunde keine Erklärung der Abnahme, gilt die Abnahme als erfolgt (Abnahmefiktion).

10. Anmeldung der Kunden zur Nutzung der Software

10.1 Zur Nutzung der Software durch die Kunden ist jeweils eine Anmeldung durch eine berechtigte Person notwendig. Dabei ist ein sicheres Passwort zu erstellen und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

10.2 Der Kunde hat seine personenbezogenen Daten stets aktuell und richtig zu halten.

11. Nutzungsrechteeinräumung

11.1 Die fortytools GmbH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, gemäß Ziffer 17 zeitlich beschränkte Recht ein, auf die Software mittels Telekommunikationsverbindungen (über das Internet) zuzugreifen und mittels eines aktuellen Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte erhält der Kunde nicht.

11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen; insbesondere ist es dem Kunden  nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder in sonstiger Weise Rechte an dieser einzuräumen, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

12. Besondere Pflichten der Kunden

Der Kunde verpflichtet sich,

12.1 die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben;

12.2 die Software nicht entgegen der in Ziffer 11 festgelegten Regelungen zu nutzen,

12.3 die Software nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln, wozu auch urheber- und wettbewerbsrechtswidrige Inhalte zählen;

12.4 schon den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von fortytools GmbH betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von der fortytools GmbH unbefugt einzudringen;

12.5 die fortytools GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von der fortytools GmbH;

12.5 die fortytools GmbH über aus seiner Sicht auftretende Dysfunktionen der Software umgehend unter Angabe der aus seiner Sicht bestehenden Fehlfunktion wenigstens in Textform (E-Mail) zu informieren;

12.6 die an die fortytools GmbH übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

13. Gegenleistung des Kunden: Nutzungsgebühr, Entgelt für Leistungserweiterungen

13.1 Der Kunde zahlt als Gegenleistung für die von der fortytools GmbH nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und die Nutzungsberechtigung an der Software die folgenden Entgelte:

13.1.1 Abhängig von der Anzahl der benötigten Mitarbeiter (Tarif) ist eine monatliche Grundgebühr zu entrichten (Lizenzpreis).

13.1.2 Der Lizenzpreis ermäßigt sich gemäß der Preisliste, wenn der Kunde eine jährliche Zahlungsweise wählt und den Lizenzpreis für 12 Monate im Voraus begleicht.

13.2 Für Leistungserweiterungen im Sinne der Ziffer 8 sind Entgelte nach Zeit gemäß der Preisliste oder gemäß des von der Fortytools unterbreiteten und vom Kunde angenommenen Angebote zu entrichten.

13.3 Die Preise für die Tarife und die allg. Stundenpreise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder Tarifwechsels oder Beauftragung von Leistungen nach Ziffer 8 gültigen Preisliste, die auf der Webseite der fortytools GmbH eingesehen werden kann, bspw. unter https://www.fortytools.com/preiswerte-buero-software. Soweit die Parteien sich auf abweichende Preise geeinigt haben, gelten diese.

13.4 Die Gegenleistung ist sofort nach Rechnungstellung fällig. Die Rechnung wird nur elektronisch und je nach gewählter Zahlungsweise (siehe 13.1.2) online in der Software zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist für die Einhaltung von Aufbewahrungspflichten (z.B. nach §§ 238, 257 HGB, § 147 AO) selbst verantwortlich. Wird die Zahlung nicht 14 Tage nach Fälligkeit erbracht, kann fortytools GmbH die Zugänge des Kunden zur Software sperren.

13.5 Sofern der Kunde als Zahlweise SEPA-Lastschrift gewählt hat und die Lastschrift wegen der mangelnden Deckung des Kontos nicht erfolgreich ist, kann fortytools GmbH eine Bearbeitungsgebühr für die erneute Lastschrift in Höhe von EUR 15 in Rechnung stellen. Weitere Verzugskosten oder Schadenersatzsansprüche bleiben davon unberührt.

13.6 Entwickelt und implementiert die fortytools GmbH neue Features und Funktionen in die Software, so behält sich die fortytools GmbH vor, diese nur gegen weitere Nutzungsgebühren zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Fortytools unterbreitet in diesem Fall dem Kunden ein entsprechendes Angebot zur Nutzung.

13.7 Sämtliche in den Preislisten und Angeboten ausgewiesenen Preise sind Netto-Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

14. Gewährleistung

14.1 Erlangt die fortytools GmbH Kenntnis von einer etwaigen Funktionsstörung der Software, informiert die fortytools GmbH umgehend den Kunden – soweit die Information nicht von dem Kunde selbst beigebracht wurde – und behebt die Funktionsstörung innerhalb eines üblichen, angemessenen Zeitraumes entsprechend der Art und Schwere der Funktionsstörung.

14.2 Eine Funktionsstörung der Software liegt vor, wenn die Software die in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, die Datenverarbeitung unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise die Software nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Software sich nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch eignet. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

14.2 Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 16 ist hiervon unberührt.

14.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

15. Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten

15.1 Die fortytools GmbH gewährleistet eine Verfügbarkeit der Leistungen von 98% gerechnet auf 12 Monate am Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang des von der fortytools GmbH genutzten Rechenzentrums.

15.2 Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente der fortytools GmbH im Rechenzentrum maßgeblich.

15.3 Wartungsarbeiten, die die Funktionsfähigkeit der Software betreffen, werden, soweit eine sofortige Wartungsarbeit nicht unumgänglich ist, außerhalb der üblichen Bürozeiten durchgeführt und der Kunde wird über derartige Wartungen im Vorwege innerhalb der Software informiert. Die fortytools GmbH ist verpflichtet, Nutzungseinschränkungen mitzuteilen.

16. Haftung der fortytools GmbH

16.1 Die fortytools GmbH haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

16.2 Für sonstige Schäden haftet die fortytools GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von der fortytools GmbH ist ausgeschlossen.

16.3 Die fortytools GmbH haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.

17. Vertragslaufzeit, Up- und Downgrade der Tarife, Kündigung

17.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

17.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

17.3 Die Kündigung kann per E-Mail oder online über die Software erfolgen. Die Erklärung gegenüber dem Kunden erfolgt an die E-Mail-Adresse, die bei dem Benutzer hinterlegt ist, der über die Berechtigung „Besitzer“ verfügt. Haben mehrere Benutzer diese Berechtigung, genügt die Übersendung der Kündigungserklärung an einen dieser Benutzer.

17.4 Der Kunde kann den gebuchten Tarif nur nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums (abhängig von der monatlichen oder jährlichen Zahlweise) minimieren, d.h. ein Tarifpaket mit weniger verwalteten Mitarbeitenden buchen (Downgrade).

17.5 Ein Wechsel in einen Tarif mit mehr Mitarbeitenden ist jederzeit möglich (Upgrade). Dabei wird der Preis für den höheren Tarif taggenau ab dem Wechsel berechnet und bis dahin geleistete Zahlungen werden angerechnet.

17.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

17.7 fortytools GmbH wird sämtliche auf ihren Servern verbleibende Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten von fortytools GmbH bestehen nicht.

18. Datenschutz

Die datenschutzrechtlichen Aspekte dieses Vertragsverhältnisses werden gesondert zwischen den Parteien in einem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geregelt.

19. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

19.1 Die fortytools GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft insbesondere in den folgenden Fällen zu verändern:

19.1.1 Wenn und soweit sich die Marktlage nach Vertragsschluss in kalkulatorischer oder technischer Hinsicht aus Sicht der fortytools GmbH in triftiger Art und Weise verändert hat, behält sich die fortytools GmbH vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der monatlichen Kosten in zumutbarer Weise für die Kunde zu ändern; dies umfasst folglich insbesondere mögliche, moderate Preiserhöhungen.

19.1.2 Wenn die fortytools GmbH das Angebot und die Services verbessern, erweitern oder zu Gunsten der Kunde verändern möchte, behält sich die fortytools GmbH eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

19.1.3 Wenn Gesetzgebung oder Rechtsprechung eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machen, behält sich die fortytools GmbH eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

19.2 Werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert, so werden die Kunden über die Änderungen auf der Website und per E-Mail informiert. Der Kunde kann den Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen vier Wochen ab Zugang der Informationen über die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich widersprechen.

19.3 Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Information über die Änderungen, so werden die Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wirksam (sog. fingierte Zustimmungs-Erklärung). Auf diese Zustimmungswirkung wird der Kunde in den Informationen über die Änderung gesondert hingewiesen.

19.4 Widerspricht der Kunde fristgerecht, so wird der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgeführt.

19.5 In Fall der Ziffer 19.4 steht der fortytools GmbH ein ordentliches Kündigungsrecht nach 17.3 zu.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden, es sei denn, der Vertrag selbst sieht eine andere Form vor. Insbesondere gilt jedoch die Schriftformklausel für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

20.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der nicht wirksamen Bestimmung soll eine wirksame Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung dieses Vertrages am nächsten kommt, welche die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt hatten. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

20.4 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Ahrensburg. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.