Vorlage Leistungsnachweis/Tätigkeitsbericht für Betreuungsdienste und Alltagshilfe
Wenn Sie z.B. Leistungen in der Haushaltshilfe nach §38 SGB V, Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI oder in der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI direkt mit der Krankenkasse abrechnen, sind detaillierte Leistungsnachweise Pflicht. Die Krankenkasse verlangt diese, um die erbrachten Leistungen auch nachvollziehen zu können. Nur so erhalten Sie am Ende auch Ihr Geld.
Nutzen Sie unsere Vorlage für Leistungsnacheweise (auch als Tätigkeitsbericht bekannt) um einfach und schnell mit den Krankenkassen abrechnen zu können.
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