Für Schädlingsbekämpfer und Kammerjäger stellt Fortytools die ideale Software mit genau abgestimmten Funktionen dar: Mit der Einsatzplanung können Termine und Einsätze geplant sowie Abwesenheiten organisiert werden. Direkt vor Ort können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die auszuführenden Leistungen einsehen und die angefallene Arbeitszeit digital erfassen. Daraus lassen sich dann direkt Ausgangsrechnungen erstellen.
Die eingesetzten Schädlingsbekämpfungsmittel wie Fallen und Köder können über die Materialverwaltung organisiert werden. So haben Sie auch immer den aktuellen Bestand im Blick. Auch die lückenlose Dokumentation ist über Lieferscheine kein Problem.
Selbstverständlich lassen sich auch die Einsätze vor Ort beim Kunden dokumentieren: Arbeitsscheine können automatisch generiert werden um direkt per Unterschrift des Kunden einen Leistungsnachweis einzuholen. Als Schädlingsbekämpfer sind Sie häufig auch für einen Kunden in mehreren Objekten unterwegs: Kein Problem mit der Objektverwaltung von Fortytools! Angebotserstellung, Planung und Abrechnung lassen sich auch pro Objekt für einen Kunden organisieren.
Darüber hinaus stehen natürlich alle Basics wie Kundenverwaltung, Kontaktmangement, Angebotserstellung etc. zur Verfügung.
Mit Fortytools können Sie Ihre Büroarbeit ganz einfach erledigen. Ohne großen Schulungsaufwand können Sie sofort produktiv loslegen und Ihre Angebote und Rechnungen erstellen. Für Ihre Aufträge können Sie Abschlags- und Schlussrechnungen erstellen und behalten so auch bei größeren Aufträgen den Überblick.
Mit der Einsatzplanung und Zeiterfassung planen und dokumentieren Sie alle Einsätze genau. Leistungsnachweise und Arbeitsscheine können daraus einfach erstellt werden. Die erfassten Zeiten können Sie zur Rechnungsstellung und vorbereitenden Lohnabrechnung weiterverarbeiten.
Was unsere Kunden über die Büro-Software fortytools sagen
"Die Mitarbeiter-Disposition ist großartig. Planung, Kontrolle und Abrechnung von Einsatzzeiten aus einem Guss."
"Endlich alle wichtigen Verwaltungsdaten an einer Stelle. Kundeninfos, Rechnungen, Mitarbeiter, alles."
Fortytools läuft komplett im Internet-Browser: Keine Software-Installation, keine Probleme mit Updates. Einfach Einloggen und fertig. Von jedem internetfähigen Gerät.
Über 1.200 zufriedene Kunden
Umsatzsteuersenkung 2020: Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung beschlossen, den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% auf 5% abzusenken. Daraus ergeben sich viele Fragen zur korrekten Rechnungsstellung, die wir hier beantworten wollen.
Wichtig: Dieser Artikel kann keine Beratung durch eine*n Steuerberater*in ersetzen und wir können keine Garantie für die hier vorgestellten Informationen übernehmen. Sprechen Sie immer direkt auch mit ihre*r Steuerberater*in!
Die vielleicht wichtigste Empfehlung vorab: Um die Abläufe zu vereinfachen, versuchen Sie nach Möglichkeit immer, alle bereits erbrachten Leist...
Social Media Marketing - Chance für Handwerker und Dienstleister
Soziale Medien stellen eine preiswerte Form für Onlinemarketing und der direkten Kommunikation mit den Kunden dar, allerdings scheint es bei den Interaktionen über die Netzwerke bei vielen Unternehmen noch deutliche Defizite zu geben.
„Warum erkennen Gründer nicht die Chance von Social Media?“ schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 19.11.2019. In dem Artikel, welchen wir auch über unsere Facebook Seite teilten, ging der Autor auf die Wichtigkeit von gut gestalteten Social Media...
Welche Pflichtangaben gehören in Geschäftsbriefe?
Zunächst ist wichtig zu klären, was unter rechtlichen Gesichtspunkten als „Geschäftsbrief“ zu verstehen ist. Vom Grundsatz her ist unter einem Geschäftsbrief jede schriftliche Mitteilung aus dem geschäftlichen Bereich des Unternehmers oder Unternehmens an einen bestimmten Dritten zu verstehen. Der Begriff ist weit aufzufassen, mit anderen Worten ist fast alles an Schriftverkehr als ein Geschäftsbrief zu qualifizieren.
Als Geschäftsbrief gelten daher in der Regel der gesamte externe Schriftverkehr, d.h. jede schriftliche Mitteilung, die an einen oder mehrere Empfänger gerichtet ist (z.B. alle Nachrichten, die mit Hilfe neuer Telekommunikationssysteme übermitteln, wenn sie beim Empfänger in Schriftform, auf Papier oder auf ...