Als Glaser sind Sie viel Unterwegs, da sollte der Bürokram einfach und effizient organisiert sein. Mit Fortytools schreiben Sie im Handumdrehen professionelle Angebote, haben Ihre Rechnungsstellung inkl. Abschlagszahlungen und Mahnwesen immer im Griff und verbessern Ihre Kundenbeziehungen mit der Kunden- und Kontaktverwaltung.
Haben Sie mehrere Mitarbeiter? Kein Problem! Über die Einsatzplanung mit integrierter Zeiterfassung sowie der digitalen Mitarbeiterakte organisieren auch größere Betriebe die Büroarbeiten ganz einfach.
Mit Fortytools können Sie Ihre Büroarbeit ganz einfach erledigen. Ohne großen Schulungsaufwand können Sie sofort produktiv loslegen und Ihre Angebote und Rechnungen erstellen. Für Ihre Aufträge können Sie Abschlags- und Schlussrechnungen erstellen und behalten so auch bei größeren Aufträgen den Überblick.
Mit der Einsatzplanung und Zeiterfassung planen und dokumentieren Sie alle Einsätze genau. Leistungsnachweise und Arbeitsscheine können daraus einfach erstellt werden. Die erfassten Zeiten können Sie zur Rechnungsstellung und vorbereitenden Lohnabrechnung weiterverarbeiten.
Was unsere Kunden über die Büro-Software fortytools sagen
"Die Mitarbeiter-Disposition ist großartig. Planung, Kontrolle und Abrechnung von Einsatzzeiten aus einem Guss."
"Endlich alle wichtigen Verwaltungsdaten an einer Stelle. Kundeninfos, Rechnungen, Mitarbeiter, alles."
Fortytools läuft komplett im Internet-Browser: Keine Software-Installation, keine Probleme mit Updates. Einfach Einloggen und fertig. Von jedem internetfähigen Gerät.
Über 1.200 zufriedene Kunden
Rechnungen unterschreiben - muss das sein?
Eine Frage, die sich häufig stellt, ist „muss ich Rechnungen unterschreiben, bevor ich sie an meine Kunden aushändige“. Die Antwort hierauf ist in allen Handwerken, sowie der Alltagshilfe, erst einmal einfach und lautet „Nein“. Allerdings gibt es verschiedene Gründe, weshalb häufig Wert auf unterschriebene Rechnungen gelegt wird. Auch auf die möglichen Risiken einer Unterschrift unter einer Rechnung gehen wir in diesem Artikel ein.
Die knappe Antwort zur möglichen Unterschriftspflicht hat ihren Ursprung im § 14 Abs. 4 UStG, welcher sämtliche zwingend in einer Rechnung vorhandenen Bestandteile aufführt. Die Unterschrift wird hier nicht als verpflichtend aufgeführt, weshal...
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Betrieb – Wann sind sie sinnvoll und worauf muss man achten?
Das berühmt-berüchtigte „Kleingedruckte“ hat seinen Weg aus Vertragsabschlüssen bei dubiosen Gebrauchtwagenkäufen und Mobilfunkverträgen in Fußgängerzonen in den Alltag geschafft. Jede Person die einmal Online eingekauft hat kennt die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese müssen bei jedem Kauf akzeptiert werden, man liest sie sich allerdings als Kunde meistens nicht detailliert durch.
AGB sind auch für Gebäudereinigungsbetriebe von Nutzen, handelt es sich hierbei doch um Vertragsbedingungen für Dienstleistungen und Verkäufe, welche vorformuliert sind, für alle Kunden und Zulieferer verbindlich gelten und die Abschlüsse vereinheitlichen. Neben einem seriösen Eindruck ihres Betriebs, bieten Sie den Kunden die Möglic...
Stufenleitern für mehr Arbeitssicherheit
Leitern als Arbeitsmittel und vor allem als Arbeitsplatz sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Laut einer Statistik passieren über 50% aller Unfälle durch Abstürze am Arbeitsplatz von Leitern und Gerüsten aus. Um dem entgegenzuwirken wurden die „Technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS)“ von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fünfteilig überarbeitet.
Hierbei wurde besonderer Wert auf die Erhöhung der Unversehrtheit gelegt. Für Handwerker ist vor allem Teil 2 der TRBS von Interesse, da dort der Einsatz von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz regu...