Die BIV-Umfrage, die Einschränkung der Befristigungsregeln bei Arbeitsverträgen und die Folgen fürs Gebäudreiniger-Handwerk

Die BIV-Umfrage, die Einschränkung der Befristigungsregeln bei Arbeitsverträgen und die Folgen fürs Gebäudreiniger-Handwerk

Der Bundesinnungverbad des Gebäudreiniger-Handwerks, BIV, hat seine alljährliche Frühjahrsumfrage durchgeführt, das Ergebnis zeigt auf, dass unter den befragten Unternehmen Unzufriedenheit bezüglich der Regierungsarbeit der Großen Koalition herrscht. Vor allem in den Bereichen der befristeten Arbeitsverträge, der Steuer- und Sozialabgabenpolitik sowie den als negativ für die Branche empfundenen Ausrichtungen der Umwelt- und Verkehrspolitik wurde von den BIV-Mitgliedern ein schlechtes Zeugnis für die Schwarz-Rote Regierung ausgestellt, welcher eine „Anti-Mittelstandspolitik“ vorgeworfen wird.

Der Koalitionsvertrag

In der vorliegenden Ausgabe des Blogs, auch im Zusammenhang mit dem vorherigen Beitrag, wollen wir uns mit der Problematik der geplanten Einschränkung der Befristigungsregeln bei Arbeitsverträgen und den möglichen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschäftigen.

Der am 7.2.2018 von CDU, CSU und SPD beschlossene Koalitionsvertrag beinhaltet unter anderem das Ziel, die ohne Sachgrund befristet Beschäftigten bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Angestellten auf 2,5 Prozent der gesamt Belegschaft zu begrenzen. Laut Tagesschau soll es sich in der Bundesrepublik Deutschland um bis zu 1,3 Millionen Fälle handeln.  Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verfolge nun das Ziel die vereinbarte Beschränkung umzusetzen. Die im BIV organisierten Unternehmen sehen gleich mehrere Risiken in der angestrebten Gesetzesänderung.

Folgen für die Wirtschaft

So könnten unter anderem Schwierigkeiten für Neubewerber um eine Stelle entstehen. Dies als Folge einer begrenzten Einstellungskapazität der Firmen, welche wiederum ihren Ursprung in der gesetzlichen Begrenzung der sachgrundlos befristet Beschäftigten hätte. Man würde außerdem verstärkt auf Überstunden, Leiharbeit und Werksverträge zurückgreifen müssen, sollte das Gesetz tatsächlich beschlossen werden.

Die Politiker der Großen Koalition erhoffen sich, dass mehr unbefristete Einstellungen vorgenommen werden, bzw. Sachgründe bei einer befristeten Anstellung mehr Sicherheit für die Arbeitnehmer schaffen. In vielen Fällen sei die Befristung ohne Sachgrund jedoch Teil der Absicherung der Arbeitgeber ob der Qualifizierung der Bewerber. Ein sachgrundlos befristet Beschäftigter könnte auf diesem Wege seine Chancen erhöhen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhalten, da er sich aufgrund der unproblematischen Einstellungsmöglichkeit als tauglich bewiesen hat.

Das Institut für Arbeitsmarkt (IAB) gibt an, dass die angestrebte Gesetzesänderung bewirken könnte, „dass Befristungen deutlich eingeschränkt werden“. Dies bürge zwar gewisse Risiken, wie z.B. die bereits genannte begrenzte Neueinstellung, solange jedoch die Situation auf dem Arbeitsmarkt „so gut bleibt wie derzeit und der Fachkräftebedarf noch weiterwächst, dürften sich die negativen Auswirkungen in Grenzen halten“.

Der Staat als Arbeitgeber

Auf Unwohl von Seiten der Arbeitgeberverbände, welche die Möglichkeiten der Personalplanung und wirtschaftlichen Flexibilität ihrer Mitglieder in Gefahr sehen, stößt unter anderem auch der Fakt, das der Staat selbst viele Neuanstellungen mit Befristung, auch sachgrundlos, vornimmt, wie eine Anfrage des FDP Abgeordneten, Otto Fricke, ergab. Außerdem würde auch ein Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer Rechten entstehen, da z.B. Elternzeiten unmittelbar mit befristeter Beschäftigung verbunden seien, da der Ausfall der Arbeitskraft gedeckt werden muss.

Laut dem Experten Forum für Arbeitsrecht seien „Rückkehrrechte von Arbeitnehmern aus Auszeiten untrennbar mit dem Recht der Arbeitgeber auf befristete Beschäftigung verbunden, zumindest solange man den deutschen Kündigungsschutz nicht anfassen will“.

Es bleibt also spannend, wird die GroKo die Ziele an die von Arbeitgebern vorgetragene Realität anpassen, wird der Staat den Anfang bei den eigenen Angestellten machen, welche reellen Konsequenzen würde eine direkte Umsetzung haben? Wir werden die Entwicklung weiterverfolgen!


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