Brandschutzhelfer – Was, Wer, Wie, Wo
Genau wie die betrieblichen ErsthelferInnen gehören ausgebildete BrandschutzhelferInnen, nach Arbeitsschutzgesetz und der neuen Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“), verpflichtend zum Personal eines jeden Betriebs. Der §10 des Arbeitsschutzgesetz sieht dabei vor, dass MitarbeiterInnen in einer Anzahl von mindestens 5 % der Gesamtbelegschaft dazu geschult werden, im Falle eines Brandes im Betrieb Unterstützung zu leisten. Ähnlich wie bei betrieblichen ErsthelferInnen ist die notwendige Anzahl der BrandschutzhelferInnen letztendlich von der Art des Unternehmens abhängig. Je höher die Gefährdungsbeurteilung, desto mehr MitarbeiterInnen mit BrandschutzhelferInnen-Funktion sind notwendig.
Was
Zu den Aufgaben der BrandschutzhelferInnen gehört, der Name sagts, die Hilfe im Falle eines Brandes im Betrieb. Hilfe schließt hierbei sowohl die Unterstützung bei der Brandbekämpfung als auch die Organisation der Evakuierung, der Beistand für verängstigte Kollegen und die Alarmierung und einweisende Unterstützung der Einsatzkräfte mit ein. Auch werden sie für den Einsatz von Feuerlöschern geschult und kontrollieren regelmäßig, ob im Betrieb eventuell Brandrisiken vorhanden sind. Sollte aufgrund einer hohen Gefährdungsbeurteilung ein/e Brandschutzbeauftragte/r bestellt sein, dann wird diese/r von den BrandschutzhelferInnen unterstützt.
Wer
Im Gegensatz zu den Brandschutzbeauftragten, kann jede/r MitarbeiterIn die Ausbildung zur/m BrandschutzhelferInnen durchlaufen. Am besten suchen Sie Freiwillige, die bereit sind sich schulen zu lassen. Die erfolgreiche Unterweisung und effektive Bestellung der HelferInnen müssen laut Gesetz schriftlich erteilt werden. Sollte in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat existieren, muss dieser gegebenenfalls in die Aufstellung der BrandschutzhelferInnen involviert sein. Außerdem müssen Sie Schichtarbeit, Urlaubstage und Krankheiten, sowie Pandemie-bedingte Belegschaftslimits beachten, damit immer genug BrandschutzhelferInnen vor Ort sind.
Wie
Bei der Frage nach dem Ablauf der Ausbildung ist zu beachten, dass diese aus einem praktischen und einem theoretischen Teil bestehen sollte, ein Online-Kurs reicht hierbei nicht, da der bereits erwähnte Umgang mit Feuerlöschern unbedingt im Rahmen einer Löschübung erlernt werden sollte. Der theoretische Teil sollte insgesamt mindestens 90 min dauernd. Je nach betrieblichen Besonderheiten und Gefährdungsbewertung ist die theoretische Schulung auch länger anzusetzen.
Hierbei vermitteln die BrandschutzexpertInnen Grundkenntnisse zur Vorbeugung von Bränden, Identifizierung von Gefahrenherden im Betrieb, Organisation der betrieblichen Evakuierung im Brandfall, die korrekte Funktion von Feuerlöschinstallationen, deren Markierung und deren strategische Verteilung. Außerdem werden auch rechtliche und chemische Aspekte der Brandbekämpfung erörtert.
Der praktische Teil enthält u.a. Löschübungen im Zusammenhang mit den Leistungsfähigkeiten verschiedener Löschstationen. Außerdem werden Ihre MitarbeiterInnen in Vorgehensweise bei diversen Arten von Brandausbrüchen, Einschätzung derer Schwere und auch darin geschult, einschätzen zu können, wann die interne Brandbekämpfung wirkungslos ist. Außerdem wird ihnen beigebracht, ihre spezifischen Aufgaben bei Bränden erkennen und ausführen zu können. Die Dauer des praktischen Teils kommt auf die Anzahl der TeilnehmerInnen an, denn jede/r einzelnen muss z.B. in den Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen werden. Wenn die Schulung in ihrem Betrieb stattfindet, kommt zusätzlich noch die Einweisung in verschiedene Sektoren des Unternehmens hinzu, denn jede/r BrandhelferIn bekommt eine spezifische Funktion und einen spezifischen Bereich zugewiesen.
BrandschutzhelferInnen sollten die Schulungen alle 3 Jahre wiederholen, um in jedem Fall einsatzbereit sein zu können.
Wo
Die Ausbildung kann innerbetrieblich durch geschultes Personal, z.B. eine/n Brandschutzbeauftragte/n erfolgen, oder ist extern bei verschiedenen Trägern möglich. Die Art der Ausbildung wird gesetzlich nicht festgelegt. U.a. bieten der TÜV und die DEKRA Kurse an, hierbei gibt es verschiedene Optionen. Denn sollte ihr Betrieb eine gewisse Größe haben und dementsprechend viele BrandhelferInnen nötig sein, kann es sich auch lohnen, einen externen Träger zu beauftragen einen Kurs in ihrem Unternehmen durchzuführen. Das bietet sich an, da auf diesem Wege betriebsspezifische Abläufe erörtert und gelehrt werden können.
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