Der Krankenhausreinigung oberstes Gebot: Die Patientensicherheit
Ein Gastbeitrag von Susanne Dolstra, Beraterin für Reinigungs- und Hygienetechnik im Gesundheitswesen.
Verfolgt man aufmerksam die Medien, vergeht kaum eine Woche, in der nicht über hygienische Mängel und schlecht ausgebildetes Reinigungspersonal in Krankenhäusern berichtet wird. Insider wissen jedoch, dass die oft kritische Situation in der Krankenhausreinigung in der Regel nicht dem Reinigungspersonal anzulasten ist. Vielmehr ist diese auf hohe Leistungszahlen bzw. die aufgezwungene Sparpolitik im Gesundheitswesen zurückzuführen.
Obwohl die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) seit Jahren für eine bessere Qualität der Reinigung und Hygiene kämpft, ist von einem durchbrechenden Erfolg bisher noch nichts zu spüren. Und das, obwohl sich im Leitfaden der DGKH klare Empfehlungen hinsichtlich der Reinigung von Krankenhäusern finden. Diese zielen sowohl auf die personelle Struktur als auch auf Regelungen zum Arbeitsschutz und die Erarbeitung von Reinigungskonzepten, -plänen und Arbeitsanweisungen ab.
Risikomanagement und Patientensicherheit
Ein Thema, was dabei mehr und mehr in den Fokus rückt, ist die Patientensicherheit. Im Grunde genommen dreht sich hier alles um eine einzige Aufgabe: Eine potentielle Keimverschleppung verhindern, Krankenhausinfektionen vermeiden – und so die Sicherheit des Patienten zu gewährleisten.
Patientensicherheit als oberstes Gebot der Krankenhausreinigung also – doch wie kann sichergestellt werden, dass Reinigungsdienste stets unter diesem Vorzeichen erledigt werden? Wie im Rest der Reinigungsbranche auch, gibt es hierfür Normen, Kriterien, Gesetze, Richtlinien sowie Handlungs-Empfehlungen. Über diese sollten Gebäudereiniger, die Reinigungsdienste in Kliniken ausüben, Bescheid wissen. Und außerdem stets auf dem neuesten Stand sein.
- Patientenrechtegesetz
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (seit Februar 2015 in Kraft) fordert beispielsweise den Aufbau eines Risikomanagement-und Fehlermeldesystems in der stationären Versorgung.
Hierzu sollen Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme festgelegt werden, die wegweisende Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit aufzeigen sollen. Diese Aufgabe ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen worden. Da auch die Reinigung – wenn auch nur indirekt – an der Versorgung der Patienten beteiligt ist, gilt es auch hier, Standards festzulegen.
- Richtlinien und Empfehlungen
Auch, was Hygieneanforderungen zur Infektionsprävention angeht, sollten sich Verantwortliche im Bereich der Reinigung beständig informieren und immer auf dem neuesten Stand sein. Hierzu liefern das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) sowie die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Richtlinien und Empfehlungen, die einzuhalten und umzusetzen sind. All diese Maßnahmen dienen der Vorbeugung von Infektionen und unterstützen somit die Vermeidung von hygienischen Risikofaktoren.
- Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen
Des Weiteren liefert die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) aus dem Jahr 2004 „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ umfassende Informationen für einen optimalen Schutz vor Infektionskrankheiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Eine Aussage des RKI ist hier beispielsweise, dass alle zu desinfizierenden Flächen einmal täglich einer routinemäßigen bzw. laufenden Desinfektion zu unterziehen sind.
- Routinemäßige Desinfektion
Hierzu lässt sich grundsätzlich sagen, dass eine routinemäßige Desinfektion bei allen Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt erforderlich ist. Flächen mit möglichem Infektionsrisiko durch häufigen Hand- oder Hautkontakt im direkten Umfeldes des Patienten (patientennaher Bereich) sind z. B. Bettgestell und Zubehör, Nachttisch und Ablagen, Telefon und Fernbedienung sowie der sanitäre Bereich des Patienten.
Da Infektionserreger von kontaminierten Oberflächen direkt auf Patienten sowie über Dritte übertragen werden können, sind auch diese täglich zu desinfizieren. Einige Beispiele:
- Türgriffe und Lichtschalter
- Spender von Desinfektionsmittel
- Tastaturen und Telefone
- Bedienelementen von Kaffee- und Wasseranlagen
- Bedienelementen von Aufzügen
- Verzicht auf routinemäßige Desinfektion
Der Verzicht auf eine routinemäßige Desinfektion ist wiederum bei patientenfernen Flächen ohne häufigen Hand- oder Hautkontakt möglich. Dazu gehören z. B. Fußböden, Wände, Wandlampen und Bilder, Fensterbänke etc. Aus praktischen Gründen werden die patientenfernen Flächen jedoch meist ebenfalls desinfiziert.
Werden all diese Anforderungen eingehalten, trägt man zur Vermeidung von nosokomialen Infektionskrankheiten bei und kommt somit dem Patienten-Rechte-Gesetz nach (Risikominimierung).
Dieser Artikel stellt nur einen kurzen Einblick in die vielfältigen Themen der Krankenhausreinigung dar. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Website www.dolstra-beratung.de.