Kaufmännische Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter – Wo liegen die Unterschiede
In allen Betrieben gibt es Hierarchien, mal flach, mal vertikal, aber immer vorhanden. Doch sind es nicht nur die Unterschiede zwischen den verschiedenen Führungsebenen, sondern auch jene zwischen der Belegschaft, welche häufig für Verwirrungen sorgen. Die Verantwortung tragen alle Mitglieder dieser Mannschaft, nur die Bereiche sind unterschiedlich. Daher fällt es auf ersten Blick auch oft schwer, zwischen kaufmännischen Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern zu unterscheiden. Welche Besonderheiten beide Formen der Arbeitnehmer aufweisen und was es zu beachten gibt erfahren Sie hier.
Wie erwähnt, gibt es neben den verschiedenen Posten, und der damit einhergehenden Hierarchie, auch Unterschiede in der beschäftigten Belegschaft. Die gewerblichen Mitarbeiter wurden in früheren Zeiten und nach der Logik der klassischen Arbeitsteilung des Industriezeitalters als „Arbeiter“ bezeichnet. Ein heute überholter Begriff, welcher in seinem Kern dennoch viel über den Aufgabenbereich der gewerblichen Arbeitnehmer aussagt.
In einem Gebäudereinigungsbetrieb oder einem auf Alltagshilfe spezialisierten Unternehmen kann man grob zwischen den Mitarbeitern, welche Büroarbeit und Verwaltungsaufgaben übernehmen und jenen, die im Außendienst im Einsatz sind. Die in der Firmenzentrale/dem Büro arbeitenden, z.B. für die Erstellung der Arbeitspläne verantwortlichen, Mitarbeiter sind kaufmännische Angestellte, während die Mitarbeiter, welche in der Objektreinigung oder im Außendienst der Alltagshilfe, also in den Häusern und Gebäuden der Kunden im Einsatz, gewerbliche Mitarbeiter sind. Auch bei Auszubildenden greift diese Unterteilung. Man kann also auch anhand des Arbeitsplatzes unterscheiden, ob es sich um kaufmännische oder gewerbliche Angestellte handelt, erstere haben meistens einen festen Arbeitsplatz, während der Einsatzort von letzteren stark variiert.
Der Unterschied spiegelt sich hierbei in unterschiedlichen Bezahlungen und Tarifverträgen wider. Auch die gewerkschaftliche Vertretung ist hierbei anders.
Außerdem variiert die Form der Anstellung. Während kaufmännische Angestellte in jedem Fall ein festes Gehalt beziehen und Sonderzahlungen erhalten, kriegen gewerbliche Mitarbeiter einen Stundenlohn. Die Vorschriften für erstere werden im Handelsgesetzbuch geregelt, während für letztere die Gewerbe- bzw. die Handwerksordnung gilt. Häufig werden auch für eine gewisse Zeit, z.B. für größere Projekte benötigte, zusätzliche Mitarbeiter als gewerbliche Angestellte unter Vertrag genommen, wobei der Lohn hier nach Bedarf geleisteter Arbeit gezahlt wird. In allen Fällen müssen Sozialleistungen gezahlt, welche je nach Status, sowie, im Falle der Gewerblichen, nach geleisteten Stunden, berechnet werden.
Wie man sieht, besteht in der Vergütung der Tätigkeiten nach wie vor die klassische Trennung zwischen Gehalt und Lohn, im englischsprachigen Raum wird auch zwischen white-collar worker (kaufmännischer Angestellter) und blue-collar worker (gewerblicher Mitarbeiter/Arbeiter), also vorwiegend geistiger Arbeit auf der einen und körperlicher Arbeit auf der anderen Seite, unterschieden. Die Begriffe gehen hierbei auf die traditionelle Arbeitskleidung des weißen Hemdes (mit weißem Kragen) auf der einen, und des Blaumanns (mit blauem Kragen) auf der anderen Seite, zurück.