Unterschiede zwischen Rechnungen und Gutschriften
Gutschriften in Abgrenzung zur Rechnung
Abrechnungen durch den Leistungsempfänger / Kunden müssen seit dem 01. Januar 2013 als Gutschriften bezeichnet werden, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden. Vorher war auch die Bezeichnung als Rechnung möglich.
Betreibt zum Beispiel ein Softwarehersteller ein Partnerprogramm, so weiß er, welche Aufträge durch vermittelten Homepage-Besucher zu Stande gekommen sind und kann für die anfallenden Provisionen Gutschriften erstellen. Hierbei handelt es sich um Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinn und es sollte zwingend auch die Bezeichnung Gutschrift verwendet werden, sonst könnte das Finanzamt den Vorsteuerabzug in Frage stellen.
Stornorechnung, Rechnungskorrektur und Korrekturbeleg sind korrekte Bezeichnungen für kaufmännische Gutschriften
Häufig wird die Änderung einer durch den Leistungserbringer / Lieferanten gestellten Rechnung ebenfalls als Gutschrift bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch um eine kaufmännische und nicht um eine umsatzsteuerliche Gutschrift. Deshalb sollte hier als Bezeichnung nicht Gutschrift, sondern Begriff wie Korrekturbeleg, Rechnungskorrektur oder Stornorechnung verwendet werden.
In unserer Rechnungssoftware wird der Begriff Gutschrift ab sofort nicht mehr für kaufmännische Gutschriften verwendet. Stattdessen verwenden wir die Bezeichnung Rechnungskorrektur, da dies sowohl die komplette Stornierung einer Rechnung als auch die Änderung einer Rechnung um einen Teilbetrag umfasst.