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Zeiterfassung in der Gebäudereinigung
...mit Hilfe geeigneter Software geht es leichter...
Arbeitgeber in der Gebäudereinigungsbranche sind gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitszeitnachweise für die einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Hierbei wird der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst und der Arbeitgeber hat diese spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.
Die Form der Arbeitsaufzeichnung überlässt das Gesetz dem Arbeitgeber, sie können sowohl elektronisch als auch schriftlich geführt werden. Lediglich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ...