Lastschriftverfahren und SEPA – Was muss ich wissen?
Zahlungen per Lastschrift zählen in Deutschland nach wie vor zu den beliebtesten Zahlungsmitteln, viele Kunden fühlen sich hierbei in Sicherheit, da sie die Zahlungsfristen nicht versäumen und bei Fehlern schnell ihr Geld zurückerhalten können. Dank SEPA kann diese Zahlungsform mittlerweile auch in einem Großteil Europas verwendet werden. Hier erfahren Sie, was es mit dieser Thematik auf sich hat und was es alles zu beachten gibt.
Wie erwähnt ermächtigt das Lastschriftverfahren Dritte dazu Geld von einem bestimmten Konto abzubuchen. So erlaubt Ihnen ein Kunde z.B. für die Bezahlung für einen bestimmten Auftrag sein Konto direkt zu belasten. Der Vorteil für Sie liegt hierbei in der unverzögerten Zahlung (das Konto muss selbstverständlich gedeckt sein) und Planungssicherheit da Sie den Zeitpunkt der Kontobelastung bestimmen. Der Kunde braucht sich wiederum nicht um die Überweisung kümmern und überlässt Ihnen diesen Schritt.
Das Lastschriftmandat kann hierbei einmalig oder auch regelmäßig erteilt werden, wichtig ist, dass Sie sich von Ihrer Bank für das Lastschriftverfahren aktivieren lassen. Dies muss meistens schriftlich erfolgen. Um ein erhaltenes Lastschriftmandat ausführen zu können brauchen Sie außerdem eine 18-stellige, von der Bundesbank ausgestellte, Gläubiger-ID, sowie eine sogenannte Mandatsreferenz, welche sie bei der Lastschrift angeben müssen. Außerdem muss eine Vorabankündigung erstellt werden, damit der Zahlungspflichtige über das Fälligkeitsdatum sowie die Höhe der Lastschrift informiert ist. Hierbei ist es ausreichend, wenn diese Informationen erkennbar sind.
Was ist SEPA
SEPA steht für Single Euro Payments Area, was so viel wie einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum heißt. Neben den EU-Mitgliedsstaaten umfasst dieser u.a. auch die Schweiz, Norwegen, Monaco, die Vatikanstadt und, trotz Brexit, auch das Vereinigte Königreich. Laut europäischem Recht müssen alle Unternehmen im SEPA auch Lastschrift als Zahlungsmittel akzeptieren, selbst wenn sich die Bank des Zahlungspflichtigen nicht im selben Land befindet. SEPA trat am 01.02.2014 in Kraft und seit 01.02.2016 für alle Überweisungen und Lastschriften verpflichtend. Das heißt, das SEPA auch bei innerdeutschen Lastschriften zum Zuge kommt.
Was gibt es zu beachten
Dank SEPA kann auch im Europäischem Ausland bei fehlerhafter Buchung oder ausstehendem Lastschrift-Mandat das Geld problemlos zurückgefordert werden. Im ersten Fall hat der Kunde 8 Wochen, im 2. sogar 13 Monate Widerrufsrecht ab Buchung. Dies ist nicht der Fall, wenn es sich um Firmenlastschrift handelt. Bei Geschäftsverkehr gibt es keine direkte Möglichkeit der Rückbuchung!
Im Zusammenhang mit SEPA wurde auch der IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code) verpflichtend eingeführt, beide sind für den Internationalen Überweisungsverkehr erforderlich. Der IBAN besteht aus dem Länderkennzeichen (2 Stellen), einer spezifischen Prüfziffer (2 Stellen), der Bankleitzahl (8 Stellen) und der Kontonummer (10 Stellen). Der BIC besteht wiederum aus dem Bankcode (4 Stellen), dem Ländercode (2 Stellen), dem Ortscode (2 Stellen), optional kann auch noch ein filialspezifischer Code angegeben werde. Sowohl IBAN als auch BIC werden ihnen automatisch von Ihrer Bank zugeteilt und sind u.a. auch auf EC-Karten angegeben. Sie erleichtern den Internationalen Zahlungsverkehr und sorgen für einheitliche Abläufe, da im ganzen SEPA nur jeweils 1 dieser Codes existiert, was außerdem für Sicherheit und Transparenz sorgt.