Energiekosten und Gasumlage für Gebäudereiniger und Betreuungsdienste – wie teuer wird es?
Wie allgemein bekannt, wird das Gas, als Konsequenz des russischen Überfalls auf die Ukraine, diesen Winter knapper und teurer. In vielen Handwerksgewerben bedeutet dies deutlich höhere Energiekosten. In diesem Zusammenhang beschloss die Bundesregierung bisher einige Maßnahmen, wie z.B. die Gasumlage, welche die Importeure von Gas unterstützen und den Zusammenbruch des deutschen Energiemarktes, ob möglicher Insolvenzen, verhindern soll.
Es sind vor allem Handwerksbetriebe mit hohem Energieaufwand in den Arbeitsprozessen, welche wegen der anstehenden Gasumlage und den rasant steigenden Energiekosten verunsichert sind.
Doch sind auch die Gebäudereiniger und Betreuungsdienste betroffen und was kann getan werden, um Kosten und Energie zu sparen? Und welche Maßnahmen der Bundesregierung könnten die drohende Preisexplosion verhindern?
Fragen, die sich jeder Betrieb in diesen Zeiten selbstverständlich stellen muss. Denn zu hohe Mehrkosten können existenzgefährdend sein, in einigen Sparten werden erhöhte Ausgaben von jährlich bis zu 10.000 € befürchtet. Denn die Gasumlage sieht, bis April 2024, eine Erhöhung von 2,419 Cent pro Kilowattstunde vor. Wer in den Arbeitsprozessen viel Gas verwendet, muss dementsprechend eine beachtliche Preissteigerung in Kauf nehmen, um den Betrieb am Laufen zu halten. Dies schlägt sich selbstverständlich vor allem auf die Finanzkraft von kleinen und mittleren Unternehmen nieder.
Wer außerdem vor allem Unternehmen aus diesen Sektoren als Kunden hat, wird die steigenden Energiepreise doppelt zu spüren bekommen. Denn diese verringern auch die Kaufkraft und ergo die Ausgabemöglichkeiten der Kunden. Objekte, die vorher betreut wurden, können eventuell aus dem Reinigungsplan ausscheiden oder die Nachfrage nach gewissen Premiumservices drastisch sinken, da Kunden nur über finanzielle Mittel fürs Nötigste verfügen könnten.
Als Zusatzmaßnahme zur Umlage führt die Bundesregierung eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Erdgas, diese soll, befristet, von 19% auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gemindert werden. Die komplette Befreiung der Gasumlage von der Mehrwertsteuer ist nämlich laut EU-Recht nicht möglich. Das letzte Wort ist in diesem Zusammenhang allerdings noch nicht gesprochen, da darüber nachgedacht wird, den minimal Mehrwertsteuersatz nur fürs Erdgas zu senken (die EU erlaubt bis zu 5%).
Wie kann ich Energiesparen, ohne meine Leistungsfähigkeit reduzieren zu müssen?
Um den Betriebseigenen Energieverbrauch zu drosseln, sollte man sich vor allem mit diesem vertraut machen, um punktuell zu entscheiden, wo der Verbrauch reduziert werden könnte. Die Mittelstandsinitiative Klimaschutz stellt ein Energie Tool für „individuelle Auswertung der Jahresenergieverbräuche und -kosten für alle relevanten Bereiche sowie Kennzahlen zur Bewertung und Einordnung“ zur Verfügung und gibt unter www.energieeffizienz-handwerk.de weitere Tipps für energieeffizientes Wirtschaften in Handwerksbetrieben. Ein Blick lohnt sich auf jeden Fall.
Auch Investitionen in neue, energiesparende Geräte können sich auf lange Sicht auszahlen, wer nicht allzu kurzfristig planen muss, hat hier eine Chance auf Einsparungen. Des Weiteren empfiehlt sich z.B. die Optimierung der Dämmung der eigenen Immobilien. Wenn Sie über eine eigene Firmenzentrale verfügen, kann die optimierte Isolierung im nächsten Winter Wunder bei den Heizkosten wirken. Der Bund stellt hierfür übrigens in vielen Fällen Fördermittel zur Verfügung.
Außerdem könnte auch eine eigene Energieerzeugung, wie z.B. Photovoltaikanlagen, ein Thema für Ihren Betrieb werden, allerdings beschränkt sich dieser Vorteil, genau wie die Dämmungsoptimierung, auf firmeneigene Einrichtungen. Die Optimierung dieser präsentiert Ihnen allerdings ein recht üppiges Angebot an Einsparungsmöglichkeiten.
Und selbst wenn die Energiekosten zum Problem werden, verspricht die Regierung Hilfe. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betonte, dass „gerade auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen” die Auswirkungen der Energiekrise enorm spüren würden. Und es „wichtig ist, dass Betriebe hier gezielt unterstützt werden. Deshalb werden wir die Hilfsprogramme verlängern und wenn nötig, passgenau zur Lage neu kalibrieren”. Im Fall der sollte man sich also an den Staat wenden.
Dieser müsste laut Vertretern des Handwerks auch vor allem bei Verträgen mit der öffentlichen Hand mehr Flexibilität zeigen und die Konditionen bei langfristigen Laufzeiten so schnell wie möglich an das neue Energieszenario anpassen. Es wird gefordert, das Handwerk solle Teil des bundesweiten Entlastungspakets werden, das bisher nur für Großunternehmen designt wurde, auf Kosten von kleinen und mittleren Unternehmen.
Ob zusätzlich zur Verbrauchsumlage auch noch eine Gasspeicherungsumlage hinzukommt, und wie hoch diese ausfallen wird, ist noch nicht vollständig beschlossen, jedoch sehr wahrscheinlich.