Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen
Haushaltsnahe Dienstleistungen können in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden. Grundsätzlich trifft das für alles zu, was Sie selbst zu Hause erledigen könnten, wofür Sie aber stattdessen eine Haushaltshilfe, einen Hausmeister, Handwerker o. ä. einstellen. Welche Vorgaben außerdem erfüllt sein müssen, haben wir hier einmal für Sie zusammengefasst.
Die rechtliche Grundlage für das Absetzen bestimmter Dienstleistungen von der Steuer findet sich in § 35a des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Hier wird zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie Handwerkerleistungen nochmals unterschieden. Denn abhängig von der Einordnung in die jeweilige Kategorie gelten unterschiedliche Höchstbeträge für die Berücksichtigung.
Unter Haushaltsnahen Dienstleistungen werden Tätigkeiten verstanden, die mit der Haushaltsführung zusammenhängen und normalerweise durch Mitglieder des Haushalts ausgeübt werden. Stattdessen führt diese aber eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister durch. Anerkannte Dienstleistungen sind unter anderem:
- Wohnungsreinigung, Glasreinigung (Putzen der Fenster)
- Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschneiden
- Kinderbetreuung zu Hause, Pflegedienstleistungen
Bei diesen Dienstleistungen können auf Antrag 20% der Lohnkosten, höchstens aber 4000€, von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden. Die Kosten, die dem Steuerpflichtigen entstehen, senken somit also nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern direkt die Steuerschuld.
Eine weitere Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist der Nachweis der Zahlung auf ein Konto des Dienstleisters. Hierbei müssen die Kosten in der vorliegenden Rechnung differenziert aufgelistet sein. Denn begünstigt sind nach § 35a ausschließlich die Lohnkosten oder angefallene Fahrtkosten des Auftragnehmers, nicht aber Materialkosten.
Eine hilfreiche Übersicht darüber, welche Kosten abgesetzt werden dürfen und welche nicht, finden Sie beispielsweise auf der Webseite der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.
Reinigungsunternehmen mit vielen Privatkunden sollten also möglichst darauf achten, ihre Rechnungen um einen Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen zu ergänzen. Denn private Kunden werden erfreut und dankbar sein, dass sie die Ausgaben für ihre Wohnungsreinigung somit schnell und unkompliziert in ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Wie Sie Ihre Rechnungen in Fortytools mit nur wenigen Klicks um eine Aufschlüsselung der haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen können, können Sie in unserer Fortytools-Hilfe im Artikel Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a nachlesen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden. Grundsätzlich trifft das für alles zu, was Sie selbst zu Hause erledigen könnten, wofür Sie aber stattdessen eine Haushaltshilfe, einen Hausmeister, Handwerker o. ä. einstellen. Welche Vorgaben außerdem erfüllt sein müssen, haben wir hier einmal für Sie zusammengefasst.
Die rechtliche Grundlage für das Absetzen bestimmter Dienstleistungen von der Steuer findet sich in § 35a des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Hier wird zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie Handwerkerleistungen nochmals unterschieden. Denn abhängig von der Einordnung in die jeweilige Kategorie gelten unterschiedliche Höchstbeträge für die Berücksichtigung.
Unter Haushaltsnahen Dienstleistungen werden Tätigkeiten verstanden, die mit der Haushaltsführung zusammenhängen und normalerweise durch Mitglieder des Haushalts ausgeübt werden. Stattdessen führt diese aber eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister durch. Anerkannte Dienstleistungen sind unter anderem: