Mindestlohnerhöhung und Minijob-Grenze: Das müssen Gebäudereiniger wissen
Seit dem 01. Oktober 2022 dürfen Minijobber 520 Euro statt den bisherigen 450 Euro im Monat verdienen. Außerdem wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Gleichzeitig erhöhte sich der Mindestlohn für Gebäudereiniger auf 13 Euro pro Stunde. Was das konkret für die Arbeitszeit von Angestellten mit Minijobs bedeutet, erfahren Sie hier.
Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende
Anfang Oktober 2022 erhöhte sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde bzw. für Gebäudereiniger auf 13 Euro pro Stunde, gleichzeitig stieg die vom Gesetzgeber festgelegte Entgeltgrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat. Dies hat eine Reihe von Konsequenzen für Arbeitgebende und Angestellte auch in der Gebäudereinigung. In diesem Artikel wollen wir besonders die Auswirkung auf die Arbeitszeit betrachten.
Was ändert sich für Arbeitgebende?
Für Arbeitgebende bietet sich der Vorteil, dass trotz Mindestlohnerhöhung die Sozialversicherungspauschale beibehalten wird und die Angestellten, trotz Lohnerhöhung, nicht neu kategorisiert werden müssen. Die Bedingungen bleiben also gleich, allerdings verringert sich in vielen Branchen die Arbeitszeit für Minijobber im Vergleich zum bis Juli 2022 geltenden Mindestlohn von 9,60 Euro. In der Gebäudereinigung wird diese, durch die Kombination von Anhebung des brancheninternen Mindestlohns auf 13 Euro und der gleichzeitigen Verschiebung der Entgeltgrenze auf 520 Euro, allerdings sogar geringfügig erhöht (siehe Rechnung unten). Die Entgeltgrenze soll zukünftig dynamisch gestaltet sein und bei jeder neuen Mindestlohnerhöhung angepasst werden.
Was ändert sich für Arbeitnehmende?
Angestellte müssen dank der Erhöhung der Entgeltgrenze ihre Arbeitszeit nicht reduzieren, um diese nicht zu überschreiten und weiterhin in der Kategorie „Minijob“, ohne die sonst fälligen Sozialabgaben, arbeiten zu können. Aufgrund des neuen Höchstbetrags von monatlich 520 Euro und den 12 Euro Mindeststundenlohn kommen die Minijobber so auf knapp über 10 Arbeitsstunden pro Woche. Hier ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass dies nur im Vergleich zum, im Zuge der Entlastungspakete angehobenen, seit 01. Juli 2022 gültigen gesetzlichen Mindestlohn von 10,45 Euro der Fall ist. Mit diesem reduzierte sich die Arbeitszeitkapazität für Minijobber:innen im Vergleich zu den, von 01. Januar bis 30. Juni 2022 geltenden, 9,60 Euro pro Stunde.
Im Vergleich entwickelte sich die zulässige Arbeitszeit für Minijobber:innen mit gesetzlichem Mindestlohn wie folgt:
Arbeitszeit bis 30. Juni 2022: 450 Euro / 9,60 Stundenlohn = 46,87 Stunden pro Monat
Arbeitszeit bis 30. September 2022: 450 Euro / 10,45 Stundenlohn = 43,06 Stunden pro Monat
Arbeitszeit seit 01. Oktober 2022: 520 Euro / 12 Stundenlohn = 43,33 Stunden pro Monat
Erhöhung des Mindestlohns in der Gebäudereinigung
Im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns einigten sich auch der Bundesinnungsverband der Gebäudereiniger (BIV) und Vertreter der IG BAU auf eine Erhöhung des Mindestlohns von 11,55 Euro auf 13 Euro. Dieser Schritt wurde damit begründet, dass „sich der Einstiegslohn im Gebäudereiniger-Handwerk auch künftig deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn nach oben“ abheben soll. Ab dem 01. Januar 2024 erhöht sich der Mindestlohn in der Gebäudereinigung dann wiederum auf 13,50 Euro pro Stunde
Minijobs für Gebäudereiniger
Trotz des, im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn, höheren Lohnes (13 Euro im Vergleich zu 12 Euro) in der Gebäudereinigung, können Angestellte mit Minijobs trotzdem bis zu 40 Stunden im Monat arbeiten, womit sich die zulässige Arbeitszeit geringfügig ändert. Das ergibt sich aus folgender Rechnung:
Arbeitszeit bis 30. September 2022: 450 / 11,55 Euro = 38,96 Stunden pro Monat
Arbeitszeit ab 01. Oktober 2022: 520 Entgeltgrenze/ 13 Euro = 40 Stunden pro Monat
Somit ist bei 40 Stunden monatlicher Arbeitszeit genau die gesetzliche Entgeltgrenze für Minijobs in der Gebäudereinigung erreicht.
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Fachkräfte und Auszubildende
Angestellte der Lohngruppe 6 (Fachkräfte sowie Glas- und Fassadenreinigung) erhalten seit dem 1. Oktober 16,20 Euro pro Stunde (14,81 Euro bis zum 30. September 2022), ein Betrag, der sich am 1. Januar 2024 auf 16,70 Euro erhöhen wird.
Auch für Auszubildende erhöht sich die monatliche Ausbildungsvergütung, lehrjahrabhängig, auf 900, 1.035 oder 1.200 Euro.
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Übergangsregelung zu Mini- und Midijobs
Im Zuge der Verschiebung der Minijob-Grenze, kann es sein, dass ein Midijobber plötzlich zum Minijobber wird. Durch die Übergangsregelung wird sichergestellt, dass der Versicherungsschutz für Angestellte, die nun in den Minijob-Bereich fallen, bis 31. Dezember 2023 erhalten bleibt.
Der BIV äußerte Kritik an der Verschiebung der Midijob Entgeltgrenze durch die Bundesregierung: "...kritisiert damit vor allem die geplante Erhöhung der Midijob-Grenze (zum 1. Oktober 2022 auf 1.600 Euro, ab 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro). Dieser Schritt trifft die Gebäudereinigung als Handwerk mit großer Teilzeitquote besonders hart. Während Beschäftigte zwischen 520 und 2.000 Euro künftig entlastet werden, legt die Bundesregierung die Kosten in Höhe von 1,3 Milliarden Euro in Form höherer Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen um. Auf der „Belastungsskala“ (1 bis 10) bewerten die Unternehmen die Erhöhung der Midijob-Grenze daher auch mit einer deutlich negativen 7,0."
4 Eigenschaften von Minijobs
Die hier behandelten Minijobs sind ein häufiger Anstellungsstatus der Mitarbeiter:innen in der Gebäudereinigung. Hier erfahren Sie die 4 wichtigsten Eigenschaften von Minijobs:
1. Bei Minijobs handelt es sich um Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das monatliche Einkommen, seit Oktober 2022, die Summe von 520 Euro nicht überschritten werden darf.
2. Minijobber:innen müssen keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen, haben im Umkehrschluss allerdings auch kein Recht auf Arbeitslosengeld.
3. Angestellte mit Minijobs zahlen nicht in die Kranken- und Pflegeversicherung ein, es wird nur eine Sozialversicherungspauschale von 13% des monatlichen Entgelts vom Arbeitgeber gezahlt.
4. Versicherungsschutz haben Angestellte erst bei Midijobs, bei einem Verdienst bis zu 520 Euro müssen sie sich anderweitig versichern.
4 Neuerungen bei Midijobs
Als Midijobs gelten Anstellungen, welche in die Kategorie zwischen Minijobs und regulärer Teilzeitarbeit fallen. Die Idee dahinter ist, Angestellte welche knapp über der Entgeltgrenze von Minijobs verdienen, nicht Aufgrund eines gering höheren Einkommens bei den Abgaben zu benachteiligen. Midijobber:innen zahlen Sozialabgaben sowie Steuern. Die Beiträge liegen allerdings unter denen, die reguläre Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte zahlen müssen. Seit der Anpassung der Entgeltgrenze für Midijobber:innen gibt es auch in diesen Beschäftigungsverhältnissen wichtige Veränderungen:
1. Seit dem 01. Oktober 2022 dürfen Midijobber:innen 1600 Euro pro Monat (vorher 1300 Euro) bei, im Vergleich zur regulären Teilzeitarbeit, geringeren Sozialversicherungsbeiträgen verdienen.
2. Midijobber:innen, welche ab Oktober 2022 aufgrund ihres monatlichen Einkommens als Minijobber:innen gelten (zwischen 450,01 Euro und 520 Euro bis 30. September 2022), behalten den bisherigen Versicherungsschutz, sind also nicht sofort sozialversicherungsfrei.
3. Dieser Bestandsschutz, gilt bis 31. Dezember 2023 und deckt die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die ehemaligen Midijobber:innen.
4. Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, die Angestellten in diesen Fällen zu fragen, ob Sie den Bestandsschutz in Anspruch nehmen wollen und bei Ablehnung entsprechende Anträge auf Befreiung stellen.