Mehr Sicherheit bei der Gebäudereinigung: Tipps und Regeln
Jede in der Branche tätige Person weiß: Gebäudereinigung, die auf Dächern, Fassaden oder in anderen großen Höhen durchgeführt wird, erfordert besondere Vorsicht und Sicherheitsvorkehrungen. Um Unfälle zu vermeiden, sind präventive Maßnahmen und eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat hierfür die „Lebenswichtigen Regeln“ entwickelt, die Gebäudereiniger bei der Arbeit unterstützen. Der Schwerpunkt liegt hierbei, wie gesagt, auf Reinigungsaufträgen in der Höhe. Bei uns erfahren Sie, wie immer, alles Wichtige zum Thema:
Sicherheit an erster Stelle: Prävention rettet Leben
„Sagen Sie ‚STOPP!‘, wenn der Arbeitsschutz nicht eingehalten wird. Es geht um Ihr Leben“ erklärt die BG BAU in ihrer Publikation BauPortal. Denn dieser Ansatz schützt nicht nur die Beschäftigten in der Höhe, sondern auch ihre Kollegen am Boden.
Für Gebäudereinigungsarbeiten auf Dächern und anderen hoch gelegenen Stellen gilt: Eine sichere Standposition ist entscheidend, besonders bei Arbeiten auf Lichtbändern oder nicht durchtrittsicheren Flächen. In solchen Fällen muss ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zur Gefahrenzone eingehalten werden. Zusätzlich sollten Maschinen immer vor der Reinigung abgeschaltet und gegen versehentliches Wiedereinschalten gesichert werden. In diesem Sinne gibt die BG-BAU 7 Regeln vor, welche, bei Einhaltung, die Sicherheit von Reiniger*innen im Höheneinsatz ungemein erhöhen:
BG-BAU: Die 7 lebenswichtigen Regeln für die Gebäudereinigung in der Höhe
- Reinigung außerhalb des Gefahrenbereichs: Nicht durchtrittssichere Dachbauteile erfordern Schutzmaßnahmen.
- Maschinensicherung: Maschinen müssen gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
- Sicherung an Absturzkanten: Alle Absturzkanten müssen gesichert sein.
- Leitern nur bei Alternativlosigkeit verwenden: Leitern sind gegen Umkippen zu sichern.
- Sicherung bei Lichtkuppeln und Glasdächern: Schutz vor Abstürzen muss gegeben sein.
- Sichere Verkehrswege: Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren müssen gekennzeichnet werden.
- Schutz vor Reinigungsmitteln: Der direkte Kontakt mit Chemikalien sollte vermieden und die richtige Dosierung beachtet werden.
Präventionsprogramm „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.“
Das Präventionsprogramm der BG BAU zielt darauf ab, das Bewusstsein für die Gefahren bei der Gebäudereinigung zu schärfen. Jeder Beschäftigte hat das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen. Sicherheitsmängel müssen vor Arbeitsbeginn beseitigt werden, um die Gesundheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden.
Teleskopstangen und Leitern: Sicherheit bei der Gebäudereinigung
Für viele Arbeiten, insbesondere in der Glas- oder Fassadenreinigung, bieten Teleskopstangensysteme eine sichere Alternative zur Nutzung von Leitern. Leitern sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn es keine sicherere Option gibt. Wichtig ist, Leitern gegen Wegrutschen oder Umkippen zu sichern, um Unfälle zu vermeiden.
TRBS: Neue Sicherheitsanforderungen für Leitern in der Gebäudereinigung
Arbeiten auf Leitern, bergen ein hohes Unfallrisiko. Über 50 % der Arbeitsunfälle in der Gebäudereinigung resultieren aus Stürzen von Leitern oder Gerüsten. Die „Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)“ wurden daher überarbeitet, um diese Risiken zu minimieren.
Leitern als Arbeitsplatz dürfen nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Arbeiten auf Leitersprossen sind nicht mehr zulässig; stattdessen müssen die Beschäftigten auf Stufenleitern mit mindestens 8 cm breiten Trittflächen arbeiten. Diese Regelung sorgt für mehr Stabilität und verringert das Risiko von muskulärer Ermüdung, was gerade bei der intensiven Nutzung von Leitern, etwa bei der Glasreinigung, von Bedeutung ist.
Maximale Arbeitshöhen für sichere Gebäudereinigung
Die überarbeiteten TRBS-Richtlinien legen fest, dass Arbeiten auf Leitern nur bis zu einer Höhe von maximal 2 Metern zulässig sind. Für Arbeiten in größeren Höhen müssen Gerüste verwendet werden. Arbeiten bis 5 Meter dürfen maximal in 2-Stunden-Schichten durchgeführt werden, um Ermüdung und damit verbundene Gefahren zu minimieren.
Fördermöglichkeiten der BG BAU für Gebäudereiniger
Um die Sicherheit in der Gebäudereinigung zu verbessern, unterstützt die BG BAU den Erwerb von Stufenleitern mit Zuschüssen:
- Stufenleitern mit Rutschhemmung R12: Zuschuss von 25 % bis zu 150 €.
- Stufenleitern mit Rutschhemmung R13: Zuschuss von 50 % bis zu 300 €.
In beiden Fällen handelt es sich um die beitragsabhängige Förderung, welche von der Höhe Ihres BG BAU Beitrags abhängt.
Die Beitrags-unabhängige Förderung sieht wiederum eine Bonifizierung von 50% vor. Diese ist unabhängig von der Höhe ihres Genossenschaftsbeitrags. Voraussetzung ist ein ausgeglichenes Beitragskonto (sprich kein Rückstand) sowie mindestens eine beschäftigte Person. Allerdings ist die Gesamtfördersumme hier auf 10.000 € alle zwei Kalenderjahre beschränkt und die Förderungen sind limitierter.
Hier finden Sie unseren Artikel zu Arbeitsschutzprämien.
Jeder Betrieb der Anspruch auf die Bonifizierung der Anschaffungskosten erhebt, muss eine „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz abgegeben.
Die Förderung durch die BG BAU kann hier beantragt werden.