News & Tipps für Gebäudereiniger und Betreuungsdienste

Update: am 4.11.2020 einigten sich der Bundesinnnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Tarifvertrag. Der Mindestlohn wird in drei Stufen um insgesamt 11% steigen: ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %) und ab 2023 auf 12 € (+3,9 %) pro Stunde. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

Bis zum 1. Januar 2019 sollten in Ost und West gleiche Löhne gelten. So lautete zumindest die Vereinbarung, die 2011 zwischen der IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks getroffen worden war. Doch soll es die...

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Haushaltsnahe Dienstleistungen können in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden. Grundsätzlich trifft das für alles zu, was Sie selbst zu Hause erledigen könnten, wofür Sie aber stattdessen eine Haushaltshilfe, einen Hausmeister, Handwerker o. ä. einstellen. Welche Vorgaben außerdem erfüllt sein müssen, haben wir hier einmal für Sie zusammengefasst.

Die rechtliche Grundlage für das Absetzen bestimmter Dienstleistungen von der Steuer findet sich in § 35a des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Hier wird zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie Handwerkerleistungen nochmals unterschieden. Denn abhängig von der Einordnung in die jeweilige Kategorie gelten unterschiedliche Höchstbeträge für die Berücksic...

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Daniels Gebäudereinigung läuft super. Er hat zufriedene Kunden und bekommt jeden Monat neue Aufträge. Das ist eigentlich prima – aber er weiß wirklich nicht mehr, wie er den ganzen Papierkram schaffen soll. Allein für seine monatlichen Rechnungen braucht er ja zwei Tage. Zum Glück kennt sich seine Bekannte Susi in der Branche aus und hat einen super Tipp für ihn. Sehen Sie selbst:


Sie kennen jemanden, der noch auf der Suche nach ...

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Reinigungsunternehmen stehen bei der Ausschreibung von Reinigungsaufträgen häufig vor der Herausforderung, sich gegenüber deutlich günstigeren Anbietern durchzusetzen. Dem Kunden, dem das Know-How der Branche fehlt, fällt es wiederum häufig schwer, die Unterschiede in den Angeboten zu erkennen und zu verstehen - weshalb er sich letztlich oft nach dem Preis richtet.

Dass die Auftraggeber mit dem Ergebnis dann oft unzufrieden sind, ist für den Sachverständigen nicht überraschend. Kunden, die sich für Angebote entscheiden, bei denen Flächen pauschal kalkuliert werden, müssen häufig nicht genau bzw. gar nicht definieren, was wie häufig und wie gründlich gereinigt werden soll. Dementsprechend groß ist dann aber auch die Gefahr, dass si...

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Viele Reinigungsunternehmen nutzen zur Erstellung ihrer Lohnabrechnungen eine Online-Lohnsoftware. Wer es sich besonders einfach machen möchte, überträgt die Lohndaten dabei per Schnittstelle an das Lohnprogramm. Dank der neuen Schnittstelle zu Sage ist dies nun auch für Fortytools-Nutzer möglich: Reinigungsfirmen können ihre Daten aus Fortytools damit schnell und einfach an Sage übermitteln und ihre Gehaltsabrechnungen so im Handumdrehen erstellen.

Die Schn...

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As we are safety-conscious devops we don’t want our webservers to run as root.

Today we’re hosting a pretty standard rails/mysql app. As server we use our trusty nginx. To make it not too easy we combine it with passenger!

Too really get serious, we want to fire all this up with a upstart script.

Get the party started

To bring the startup into the form of a proper startup script, we wrote something pretty similar to this:

But it will run as root this way - A little further down the road, one might consider setuid www. But behold - It’s a trap!

Seemi...

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Auch am Reinigungsgewerbe geht die Entwicklung, die sich derzeit durch alle Branchen zieht, nicht vorbei: Immer mehr Unternehmen machen ihre Lohnabrechnung mit Hilfe von Online-Lösungen wieder selber – und sparen somit sowohl Zeit als auch Kosten. Am wenigsten Aufwand hat dabei, wer eine Lohnsoftware mit einer Schnittstelle für den Datenaustausch nutzt. Denn so können beispielsweise erfasste Zeiten von Reinigungskräften direkt an die Lohnsoftware übertragen und in den entsprechenden Lohn umgerechnet werden.

Dank der einfachen Handhabung der Online-Lohnprogramme sparen Reinigungsunternehmen, die die Gehaltsabrechnungen da...

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Immer mehr Betriebe erledigen ihre Lohnabrechnung mit Hilfe moderner Online-Lösungen selber, statt Lohnbüros mit diesem Thema zu beauftragen. Dadurch, dass Abstimmungen und Korrektur-Runden mit dem externen Dienstleister wegfallen, wird meist schon viel Aufwand und somit Zeit gespart. Um diese jedoch nicht an anderer Stelle wieder zu verlieren, sollten ein paar Faustregeln beachtet werden.

Abstand nehmen sollte man zunächst einmal von der Vorstellung, dass der Regelfall der Mitarbeiter ist, der ein Bruttogehalt bekommt, von dem dann "bloß" noch die Sozialabgaben und Lohnsteuern abgezogen werden. Dies ist leider nicht die Regel. Denn neben Sonderfällen wie geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten, die steuerr...

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Für kleine und mittelgroße Unternehmen ist das Thema Lohnabrechnung oft mit großen Kosten und Mühen verbunden. Immer häufiger wird die Lohnabrechnung deshalb mit Hilfe moderner Online-Softwareprogramme erledigt.

Häufig ein lästiger Zeit- und Kostenfaktor: die Lohnabrechnung


Die Lohnabrechnung selber zu erledigen ist für kleine und mittelständische Unternehmen meist mit viel Arbeit und Zeitaufwand verbunden. Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge müssen berechnet, Sonderfälle und Gesetzesänderungen berücksichtigt werden. Da es viele Unternehmen nicht schaffen, sich damit neben dem laufenden Geschäft in Ruhe zu befassen, lassen sie die Lohnabrechnung extern machen. Die beauftragten Lohnbüros übernehmen...

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Update: am 4.11.2020 einigten sich der Bundesinnnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Tarifvertrag. Der Mindestlohn wird in drei Stufen um insgesamt 11% steigen: ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %) und ab 2023 auf 12 € (+3,9 %) pro Stunde. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

Ab Dienstag, den 1. März gelten im gesamten Bundesgebiet

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