Anwaltswahl für Start-ups

Anwaltswahl für Start-ups

Viele Start-ups haben Berührungsängste mit Rechtsanwälten. Grund dafür sind oft die gefürchteten hohen Kosten anwaltlicher Beratung. Wenn aber dann im Einzelfall aufgrund eines konkreten Ereignisses oder aufgrund eines Fristablaufes kurzfristig ein Anwalt benötigt wird, wird häufig erst einmal gegoogelt oder Freunde oder Geschäftspartner gefragt. Dabei ist Letzeres sicherlich vorzuziehen. Googletreffer sprechen in erster Linie dafür, wieviel Geld eine Kanzlei in die Suchmaschinenoptimierung oder in Anzeigen investiert hat.


Die beste Empfehlung ist aber eher die konkrete Erfahrung anderer in einem vergleichbaren Fall und nicht die Selbstdarstellung im Internet. So wie in anderen Lebensbereichen auch ist es aber auch sinnvoll schon vor der Beauftragung herauszufinden, „ob die Chemie stimmt“, wo die Expertise der Kanzlei liegt und ob die voraussichtliche benötigte Beratungsleistung in das Beratungsspektrum des Anwalts fällt, welche Kosten anfallen, also zunächst ob zeitbasiert (nach einem Stundensatz), pauschal (Fixbeträge) oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) abgerechnet wird.

Es empfiehlt sich in jedem Fall auch konkret nach einen Existenzgründerrabatt zu fragen. Vielfach gibt es für neu gegründete Unternehmen günstigere Konditionen, wenn die Aussicht auf eine längerwährende Mandantenbindung besteht.

Anwaltsvergütung


Es gibt im Wesentlichen zwei gängige Vergütungssysteme für Rechtsanwälte: die gesetzliche Gebührenordnung nach dem RVG und die häufiger im Wirtschaftrecht anzutreffende Zeitvergütung nach Stundensätzen. Daneben gibt es noch die Möglichkeit Pauschalhonorare oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Erfolgsvergütungen zu vereinbaren. Ein Gespräch, bei dem es zunächst lediglich um die Abrechnungsart und Kostenberechnung geht, sollte für den Mandanten kostenlos und unverbindlich möglich sein. Zu beachten ist, dass die genannten Stundensätze oder RVG-Sätze meist Bruttobeträge sind, d.h. dass die 19 % Umsatzsteuer noch dazu gerechnet werden müssen.

Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Gebühren nach dem RVG hier im Einzelnen zu erläutern, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Wichtig zu wissen ist aber im Zivilrecht jedenfalls, dass der Anwalt in außergerichtlichen Angelegenheiten oft Anspruch auf eine sog. „Rahmengebühr“ hat, die sich danach richtet wie umfangreich und schwierig die Angelegenheit war. Der Anwalt legt dabei selbst die Gebühr fest. Die Geschäftsrahmengebühr für außergerichtliche Vertretung liegt zwischen 0,5-2,5. Alles über einer 1,3 Gebühr auf der Rechnung für eine außergerichtliche Streitigkeit bedeutet, dass es sich um eine schwierige und umfangreiche Angelegenheit gehandelt hat.

Des Weiteren richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert, den der Streit oder Gegenstand für den Mandanten hat (Streit oder Gegenstandswert). Dafür gibt es eine gesetzlich bestimmte Streitwerttabelle mit Schwellenwerten. Die Ermittlung des Streitwerts ist für Laien (außer in Zahlungsklagen) häufig schwierig. Daher sollte, wenn der Anwalt nach dem RVG abrechnet, vorab geklärt werden, wie hoch nach Meinung des Rechtsanwalts der Streitwert und die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten der Beratung/Vertretung sein werden.

Zeitvergütung


Bei einer vereinbarten Zeitvergütung richten sich die Kosten nach dem tatsächlichen Zeitaufwand für den Anwalt und dem mit dem Mandanten vereinbarten Stundensatz. Der durchschnittliche Stundensatz liegt bundesweit bei ca. 185,00 EUR/h zzgl. USt. Dabei gibt es regional große Unterschiede (z.B. höhere Sätze in Ballungsräumen und Großstädten, niedrigere z.B. in Ostdeutschland) und auch im Hnblick auf die Spezialisierung der Kanzlei, Kanzleigröße, Renommee, gesuchtes Rechtsgebiet (die höchsten Stundensätze werden z.B. im Wirtschaftsstrafrecht erzielt) oder zwischen den bearbeitenden Anwälten (Partner sind deutlich teurer als angestellte Anwälte (sog. Associates). Die Stundensätze spezialisierter Rechtsanwälte liegen nicht selten über 300,00 EUR, die von internationalen Großkanzleien auch über 400,00 EUR für die Tätigkeit eines Partners. Grundsätzlich sollte nach einer möglichst genauen Aufwands- und Kostenschätzung gefragt werden und regelmäßige „Wasserstandsmeldungen“ zum Kostenstand erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass eine genaue und nachvollziehbare Erfassung und Aufstellung der Stunden erfolgt und in der Rechnung enthalten ist. Fragen sollte man auch, wie Reisezeiten abgerechnet werden (z.B. könnte der halbe vereinbarte Stundensatz vereinbart werden). Es ist mittlerweile üblich Start-up‘s niedrigere Stundensätze anzubieten, da dies unter Akquisegesichtspunkten und im Hinblick auf eine längerfristige und nachhaltige Mandantenbindung sinnvoll erscheint. Insofern sollte man sich nicht scheuen im Zweifel nach einem Existenzgründerrabatt zu fragen. Denkbar sind dabei auch Pauschalbeträge als „feste Deckelung“, wobei dann besonderes Augenmerk auf die enthaltenen Leistungen zu legen ist, oder Stundungen und Erfolgsfaktoren (vergünstigter Stundensatz, der sich im Erfolgsfalle erhöht).

Für die Abrechnung von Bedeutung ist auch, in welcher Minutentaktung abgerechnet wird: Minutengenau, 3-, 5-, 6-, 10-Minutentaktung (alles oberhalb einer 10-Min-Taktung ist unser Meinung nach nicht mehr angemessen – am weitesten verbreitet ist die 6-Minuten-Taktung der Stunde auf eine Zehnerstelle hinter dem Komma in 0,1-er-Schritten). Die Taktung bedeutet, dass die Einheit dann in der Regel jeweils auf die nächste Einheit aufgerundet wird (von besonderer Bedeutung z.B. bei Telefonanrufen). Wie die Erfassung erfolgt und was ein Anwalt wirklich abrechnet, lässt sich an der der Rechnung beizufügenden Zeitaufstellung (engl. „Time Sheet“) erkennen, die stets nachvollziehbar sein sollten.

Anwaltswahl


Wie in der Medizin sollte die richtige Kanzlei problemorientiert ausgesucht werden.
Internationale Großkanzleien und große überregionale Kanzleien bieten oft eine große Breite hochspezialisierter Expertise an, sind aber auch vergleichsweise teuer. Als sog. „Anwaltsboutiquen“ bezeichnet man kleinere spezialisierte Einheiten, die sich meist auf die Beratung in einem (z.B. Arbeitsrecht, Strafrecht etc.) oder wenigen Rechtsgebieten beschränken (oft auch Fachanwälte). Es gibt aber auch spezialisierte Einzelanwälte, die Beratung nur in Einzelbereichen anbieten, dadurch aber manchmal über große Erfahrung verfügen. Als MDP-Kanzleien (Multidisziplinäre Praxis) bezeichnet man die Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfern, die überwiegend Unternehmen in diesen Schnittstellen umfassend beraten.

Internationale Großkanzleien sind darauf ausgerichtet mit größeren Teams und fachgebietsübergreifender Expertise zu beraten. Typischerweise beraten sie im Bereich großer Unternehmenstransaktionen oder anderen vor allem für Großunternehmen relevanten Bereichen. Trotz des meist umfassenden Beratungsangebots und des hohen Renommees aufgrund der namhaften Mandantschaft großer Kanzleien sollte man sich als Start-up vor einer Beauftragung einer solchen Kanzlei nach der Wirtschaftlichkeit fragen. Meist lassen sich die Rechtsberatungsbedarfe ohne Qualitätseinbußen auch von kleineren Kanzleien zu günstigeren Konditionen decken. Insbesondere spezialisierte Boutiquen sind zunehmend auch die Wahl größerer Unternehmen.

Vorsicht ist vielleicht angebracht wenn ein Einzelanwalt zu viele verschiedene Rechtsgebiete selbst anbietet, da es dann schwer wird, auf allen Gebieten auf den laufenden zu sein etc.
Ein Fachanwaltstitel allein ist kein Qualitätsnachweis. Allerdings spricht der Erwerb eines Fachanwaltstitel für eine gewisse Praxiserfahrung in einem spezialisierten Rechtsgebiet (120 Stunden theoretischer Kurs, jährliche Fortbildungspflicht und Nachweis von praktischen Fällen aus dem Spezialgebiet).

Am besten fragt man andere Gründer oder befreundete Unternehmer nach einer Empfehlung eines Anwalts oder einer Kanzlei. Dabei sollte man allerdings vor jeder erneuten Mandatierung überlegen, ob der Anwalt oder die Kanzlei auch eine Expertise auf dem jeweiligen Gebiet hat, auf dem Rechtsrat benötigt wird.

Wofür beauftrage ich einen Anwalt?


Die Rechtsgebiete lassen sich grob in Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht aufteilen. Start-up´s benötigen zunächst häufig in erster Linie zivilrechtliche Beratung (natürlich auch abhängig vom Geschäftsmodell).

Als Erstes in Berührung kommt der Gründer meist mit dem Gesellschaftsrecht (Gründung des Unternehmens, Rechtsformwahl, Gesellschaftsverträge, Finanzierung etc.). Von großer Bedeutung ist dann meist das allgemeine Vertragsrecht (Vertragsmuster, AGB, Mietverträge, Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs etc.). Weitere wichtige Bereiche sind dann häufig das Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungen, Urlaub, Freie Mitarbeiter/Scheinselbständige, Geringfügig Beschäftigte, Mindestlohn etc.) oder aber auch der sog. Gewerbliche Rechtschutz (v.a. bei innovativen oder kreativen Unternehmen: Geheimhaltungsvereinbarungen, Markenanmeldungen/Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht ggf. Abmahnungen, Schutz von Core-Technologie, Datenschutzerklärungen, Impressum). Während die erstgenannten Bereiche in der Regel weitestgehend von allen wirtschaftsrechtlich beratenden Kanzleien abgedeckt werden, kann sich vor allem im letztgenannten Bereich anbieten, einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen.

Als Start-up sollte man genau überlegen, wofür man einen Anwalt beauftragt. Allerdings ist die Beratung zum Gesellschaftsvertrag, zumindest wenn mehrere Personen an dem Unternehmen beteiligt sind, sehr wichtig. Unter den Gesellschaftern gibt es häufig irgendwelche Meinungsverschiedenheiten (Ausscheiden-, Aufnahme neuer Gesellschafter (Investoren), Tätigkeiten neben dem Unternehmen, Scheidung mit dem Ehepartner eines Gesellschafters, Streit über strategische Entscheidungen etc.). Dies sollte am besten so weit wie möglich geregelt werden, bevor es zum Streit kommt.

Des Weiteren sind Markenanmeldungen, die ohne eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden, nicht zu empfehlen. Hier drohen sehr teure Auseinandersetzungen, wenn ein Produkt oder der angemeldete Firmenname Markenrechte Dritter verletzt und daher nicht mehr genutzt werden kann (außerdem ggfs. Abmahnung, Schadensersatz, Auskunft und Herausgabe). Außerdem überwachen viele Unternehmen die Markenanmeldungen, so dass Sie auf einen Wettbewerber erst durch eine Markenanmeldung aufmerksam werden. Produktnamen und der Firmenname sollten daher stets von einem Anwalt überprüft werden.
Kritisch sollte man vor Vertragsverhandlungen und der Einschaltung eines Anwaltes beurteilen, ob das Start-up überhaupt eine Verhandlungsposition hat, um eigene Interessen durchzusetzen.

Über den Autor

Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Jan Schnedler von Grenius Rechtsanwälte in Hamburg entstanden. Er ist Spezialist für die Themen Technologietransfer, Wirtschaftsrecht, IP/Geistiges Eigentum und IT-Recht.

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