Korrekturrechnungen statt Gutschriften
Bisher wurden in Fortytools kaufmännische Gutschriften - also die Stornierung oder Änderung einer bestehenden Rechnung durch einen weiteren Beleg - als Gutschriften bezeichnet. Im umsatzsteuerlichen Sinn handelt es sich hierbei jedoch nicht um Gutschriften. Der Begriff sollte deshalb nur für Belege verwendet werden, die durch den Leistungsempfänger, also den Kunden, erstellt werden.
Um einer Beanstandung Ihrer Belege durch das Finanzamt vorzubeugen, verwenden wir in Fortytools ab sofort den Begriff Rechnungskorrektur für kaufmännische Gutschriften. Eine Korrektur kann sowohl die komplette Stornierung als auch die teilweise Änderung einer Rechnung bezeichnen.
Weitere Informationen zum Thema Rechnungen, Gutschriften und Rechnungskorrekturen finden Sie zum Beispiel unter http://www.steffen-partner.de/fachinformationen/achtung-unterscheide-gutschriften-korrekturrechnung/