Lohn-Lücke für Gebäudereiniger?
Update: am 4.11.2020 einigten sich der Bundesinnnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Tarifvertrag. Der Mindestlohn wird in drei Stufen um insgesamt 11% steigen: ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %) und ab 2023 auf 12 € (+3,9 %) pro Stunde. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
In diesen Tagen kursiert in der Presse eine Warnung der IG Bau, dass einem Großteil der Reinigungskräfte in Deutschland ab Januar der Rückfall auf den gesetzlichen Mindestlohn von lediglich 8,84 Euro pro Stunde drohen könnte. Einer Vollzeitkraft würden damit ca. zwischen 120-250 Euro im Monat verloren gehen. Bei Glas- und Fassadenreinigern läge die Lohn-Lücke sogar bei bis zu 520-800 Euro, so die IG BAU.
Der Grund: Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks sowie die IG BAU haben der Tarifeinigung für 2018 zugestimmt. Der gemeinsame Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung wurde am 6. Dezember formell beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht. Bisher wurde die Allgemeinverbindlicherklärung aber noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der alte Tarifvertrag läuft jedoch Ende Dezember aus.
Bei der letzten Tarifrunde im Januar 2016 trat der Lohntarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag 2016/2017 seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag wurde per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) jedoch erst ab dem 1. März 2016 rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt.
Daher ist zu hoffen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem neuen Tarifvertrag schnellstmöglich zustimmt. Gebäudereiniger und Reinigungskräfte sollten sich jedoch nicht unnötig verunsichern lassen, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass die Zustimmung durch das BMAS auch nachträglich allgemeinverbindlich erklärt werden kann und somit der Tarifvertrag zu jedem Zeitpunkt Gültigkeit hat.