Skonto! Was ist das eigentlich?
In vielen Branchen gehört Skonto bei Transaktionen zum Usus. Der Anbieter bietet eine Preisminderung und der Kunde bezahlt schnell, um diese wahrnehmen zu können. Wie wir bereits berichteten, bietet sich Skonto auch als Lösung an, um die Differenz auf einfache Weise zu verbuchen, wenn Kunden die falsche Summe überweisen. Doch worum handelt es sich hierbei eigentlich?
Als „Skonto“ bezeichnet man einen bestimmten Typ von zeitlich beschränktem Preisnachlass für Kunden, den diese für sich in Anspruch nehmen können, wenn Sie ihre Rechnungen in einem bestimmten Zeitraum begleichen. Im Gegensatz zum Rabatt, welcher auf die Abnahme größerer Mengen abzielt, wird durch den Skontoanreiz versucht den Kunden zu einer schnellen Bezahlung zu bewegen. Skonto zu bewilligen ist ganz einfach, es genügt den Skontosatz auf der Rechnung mit z.B. „3% Skonto bei Zahlung bis Tag X“ festzuhalten. Allerdings sollte man einige Dinge beachten, bevor man sich dazu entschließt, Skonto anzubieten.
Wieviel Prozent für den Skontosatz?
Üblicherweise beläuft sich der Skontosatz (also der Prozentsatz, der dem Kunden auf den berechneten Betrag gewährt wird) auf 2-3%, ab und zu strecken sich Unternehmen bis zu 5%. Das gewährte Skonto ist frei definierbar, es liegt keine gesetzliche Beschränkung vor, allerdings sollten Sie in jedem Fall die Kundenbeziehung bedenken. Denn Skontoakzeptanz hat einige Vorteile so kann u.a. Skonto angeboten werden, wenn:
- ein potenzieller Stammkunde gebunden werden soll.
- Skonto anstelle von gefordertem Rabatt angeboten wird.
- man das einem zustehende Geld auf schnellem Wege erhalten möchte.
Vor allem letzteres ist, wie bereits erwähnt, einer der Hauptgründe für Rechnungen mit Skontosätzen. So kann z.B. vermerkt werden, dass der Skontosatz gestaffelt ist, etwa das bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ein Satz von 3% gewährt wird, während bei Zahlung bis 14 Tagen 2% Skonto gelten und ab einer Zahlung zwischen dem 15. und dem 30. Tag der vereinbarte Nettobetrag gilt. Wenn nach 30 Tagen nicht gezahlt wird gelten die üblichen Mechanismen des Zahlungsverzugs.
Achtung: sollte ein Kunde eigenmächtig nach Ablauf der Skontofrist den Skontosatz abziehen, kann die Differenz eingefordert werden, da Skonto nicht vom Kunden erzwungen werden darf.
Sollte man Skonto in jedem Fall anbieten?
Es ist nicht immer ratsam Skonto anzubieten. Über ein Geschäftsjahr und bei Transaktionen mit hohen Beträgen sind selbst hypothetische 3% in der Summe eine beachtliche Menge Geld, die dem Betrieb vorenthalten bleibt. Es bietet sich also vor allem an, wenn man Wert auf schnelle Zahlungen legt, meistens aus Gründen der eigenen finanziellen Bedürfnisse. Müssen z.B. die Angestellten für den fertiggestellten Auftrag bezahlt werden oder liegen andere dringliche Zahlungen vor ist Skonto ein guter Weg liquide zu bleiben.
Im Handwerk ist es allgemein üblich Skonto auf die anfallenden Materialkosten zu beschränken, Fahrtkosten, Dienstleistungen, Lohnkosten etc. werden voll berechnet. Allerdings gibt es auch hier keine gesetzlichen Vorschriften, es liegt Ihnen also theoretisch frei, bei welchen Aspekten eines Auftrags (oder in seiner Gesamtheit) Sie Skonto gewähren möchten.
Formel für den Skontobetrag
Zur Skontoberechnung kann eine einfache Formel angewendet werden:
Rechnungsbetrag x gewährter Prozentsatz (Skontosatz) = der gewährte Skontobetrag.
Dieser wird dann vom vereinbarten Rechnungsbetrag abgezogen, um den letztendlich zu zahlenden Betrag zu ermitteln.
Als Beispiel:
1000 € x 3% = 30 € Skontobetrag
1000 € - 30 € = 970 € Zahlungsbetrag
Wenn Sie einen Skontobetrag auf der Rechnung angeben ist dieser abzuziehen. Sollten Sie allerdings einen Skontosatz angeben, kann der Kunde selbst entscheiden, ob er den Satz, auf den Brutto- oder den Nettobetrag anwendet. Wenn er der Kunden sich für den Nettobetrag entscheidet zieht er den entsprechenden Skontobetrag vom Rechnungsbetrag ab und muss dann 19% Umsatzsteuer addieren. Die anfallende Umsatzsteuer kann übrigens über den Vorsteuerabzug verrechnet werden, falls der Kunde dazu berechtigt ist.
Beim Brutto wird wiederum der Skontobetrag ohne weitere erforderliche Schritte vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Buchhaltung bei Skonto
Wer Skonto gewährt, stellt, ähnlich wie bei falsch überwiesenen Beträgen, auch die Buchhaltung vor eine zusätzliche Aufgabe, da die Rechnungssumme und der gezahlte Betrag sich nicht gleichen. Es muss also vermerkt werden, dass Skonto wirkt und dementsprechend verbucht wird. Da sich durch Skonto im Nachhinein alle Beträge, inklusive Mehrwertsteuer, verringern, muss der Skontobetrag, also die Differenz zwischen Rechnungssumme und eingegangenem Betrag auf ein Gegenkonto gebucht werden, damit keine Abweichungen mehr auftreten. Viele Buchhaltungssoftwares haben automatische Skontofunktionen, was den Prozess vereinfacht.
Wie wir dargestellt haben stellt Skonto eine gute Option da, wenn man möglichst schnell auf Zahlungen der Kunden hofft. Allerdings ist abzuwägen, ob es die Einbußen wert ist. Das muss letztendlich jeder Betrieb individuell entscheiden.