News & Tipps für Gebäudereiniger und Betreuungsdienste

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, alle Ihre MitarbeiterInnen in Arbeitssicherheit zu unterweisen. Hierbei muss auf allgemeine Berufsrisiken sowie auf die spezifischen Aspekte des eigenen Unternehmens eingegangen werden, denn jeder Betrieb und jede Branche haben ihre spezifischen Risiken und Gefahren für die Sicherheit der Belegschaft. Sollten Sie die Unterweisung unterlassen, können Ihre MitarbeiterInnen - im Schadensfall nach Unfällen -Schadensersatzforderungen stellen.

Der Arbeitsschutz spielt bei der Vermeidung von Unfällen eine sehr wichtige Rolle, handelt es sich hierbei doch um die angemessene Planung und Realisierung von Abläufen, welche deren Vorbeugung dienen und Ihre Angestellten langfristig vor Gesund...

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Genau wie die betrieblichen ErsthelferInnen gehören ausgebildete BrandschutzhelferInnen, nach Arbeitsschutzgesetz und der neuen Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“), verpflichtend zum Personal eines jeden Betriebs. Der §10 des Arbeitsschutzgesetz sieht dabei vor, dass MitarbeiterInnen in einer Anzahl von mind...

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Betriebliche ErsthelferInnen sind in jedem Betrieb mit mehr als zwei Personen gesetzlich verpflichtend. Vor allem in den verschiedenen Handwerksparten, wo häufig ein hohes Gefahrenrisiko besteht, ist ihre Anwesend sehr wichtig. Theoretisch kann jeder Mitarbeiter zur für Erste Hilfe Zuständigen Fachperson ausgebildet werden. Wo das geht und was es zu beachten gibt erfahren Sie in diesem Artikel.

Laut der Publikation Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, ab einer Größe von mindestens zwei ArbeitsnehmerInnen eine/n betrieblichen ErsthelferIn zu stellen, welcher im Ernstfall die Erstversorgung der/des ...

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Im Warenaustausch sind Lieferscheine lange Zeit ein festes Element des Handels gewesen, heutzutage werden sie immer seltener beigelegt, da Rechnungen oder Frachtscheine ihrer statt mit den Waren versandt werden. Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) von 2017 sieht bereits vor, dass bestimmte Lieferscheine nicht mehr aufgehoben werden müssen. Doch dies ist mitnichten für alle der Fall. Hierbei gibt es einiges zu beachten, bevor Sie wirklich entscheiden können, ob ein Lieferschein entsorgt werden kann.

Obwohl viele Unternehmen mittlerweile darauf verzichten, es existiert hierfür keine gesetzliche Verpflichtung, gibt es Lieferscheine nach wie vor. Diese dienen als Inhaltsangabe einer Lieferung und listen Menge, Typ, Anzahl eines ge...

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Jedes im Gesundheitswesen tätige Unternehmen, wie z.B. Alltagshilfe- und Betreuungsdienste, kann Abrechnungen an die Krankenkassen mit elektronischer Datenverarbeitung durchführen. Hierfür bedarf es eines Institutionskennzeichens (IK oder auch IK-Nummer) welches bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragt werden kann.

Das IK ist eine aus neun Ziffern bestehende Zahl, welche in ganz Deutschland einheitlich gültig ist, es hilft einerseits den Unternehmen bei der Abrechnung mit den Kassen und sichert andererseits ein Stück weit die Qualität der erbrachten Leistungen, da nur mit IK registrierte Unternehmen und Einrichtungen auf elektronischem Wege bei Krankenkassen abrechnen können (SGB V-§239).

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Neben einem Google Eintrag, der Adresse bei Maps und den entsprechenden Bewertungen, sowie einem eventuellen YouTube-Kanal, ist auch ein eigener Internetauftritt eine gute Form der Kundenwerbung. Vor allem in Zeiten in denen die Menschen mehr Zeit zu Hause und im Internet verbringen ist eine gut designte Webseite ein wichtiges Mittel der Kundengewinnung, denn ins Branchenbuch schaut mittlerweile nur noch eine Minderheit.

Wenn ihre Webseite richtig gestaltet und gepflegt wird, funktioniert sie wie eine immer aktuelle und abrufbare Broschüre Ihres Unternehmens. Diese kann jederzeit eingesehen werden und verschwindet nicht zwischen Stapeln von Baumarkt- und Pizza-Service-Prospekten. Das Geld für Druck und Papier sparen Sie auch noch. Außerde...

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Das Coronavirus hat, wie wir bereits in anderen Beiträgen darstellten, schwere Folgen für alle Aspekte des öffentlichen und privaten Lebens. Gewohnheiten wurden teils komplett auf den Kopf gestellt und die wirtschaftliche Situation oft stark  beeinträchtigt.

Für viele Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer waren und sind die gesetzlichen Einschränkungen existenzbedrohend, weshalb die Bundesregierung entschied, den Zugang zur Grundsicherung zu erleichtern. Es wird beabsichtigt, dass so viele Personen wie möglich, auf schnelle Weise einen Anspruch auf die existenzerhaltenden Leistungen, wie z.B. das Arbeitslosengeld II, geltend machen können. Dies gilt auch für nicht Arbeitssuchende...

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Seit knapp einem Jahr befindet sich Deutschland im Griff der Corona-Pandemie, wie alle anderen beruflichen und privaten Bereiche ist auch die Ausbildung von Gebäudereinigern, Betreuern und Alltagshelfern davon betroffen. Durch die Notfallmaßnahmen der Bundesregierung wurden und werden -zeitweise - auch verschiedene Aspekte der Fortführung der Arbeit in handwerklichen Betrieben verändert. Da die Ausbildung von Fachkräften eine höchst wichtige Tätigkeit darstellt, unterstützt der Staat diese durch finanzielle Förderungen. Hier erfahren Sie welche Regeln zurzeit gelten und ob Ihr Betrieb Anspruch auf Förderprämien hat. 

Theorie und Praxis

Trotz oder gerade wegen der Pandemie genießt die Ausbildung von Fachkräften ...

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Leitern als Arbeitsmittel und vor allem als Arbeitsplatz sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Laut einer Statistik passieren über 50% aller Unfälle durch Abstürze am Arbeitsplatz von Leitern und Gerüsten aus. Um dem entgegenzuwirken wurden die „Technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS)“ von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fünfteilig überarbeitet

Hierbei wurde besonderer Wert auf die Erhöhung der Unversehrtheit gelegt. Für Handwerker ist vor allem Teil 2 der TRBS von Interesse, da dort der Einsatz von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz regu...

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Die Verdrängung des Briefes durch E-Mails als Hauptmedium für den Korrespondenzverkehr lässt auch deren korrekte Aufbewahrung zu einem wichtigen Thema für jeden Handwerksbetrieb werden. Denn genau wie bei Papierpost, ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, steuerlich relevante E-Mails bis zu 10 Jahre lang aufzubewahren.

Hierbei gibt es eine ganze Menge zu beachten, denn die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) regeln die richtige Archivierung genaustens. Hierunter fallen Inhalte wie Rechnungen, Lieferscheine, Material- und Lagerlisten, Lohnabrechnungen etc. 

Nach den GoBD ist E-Mail nicht gleich E...

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