News & Tipps für Gebäudereiniger und Betreuungsdienste

Das berühmt-berüchtigte „Kleingedruckte“ hat seinen Weg aus Vertragsabschlüssen bei dubiosen Gebrauchtwagenkäufen und Mobilfunkverträgen in Fußgängerzonen in den Alltag geschafft. Jede Person die einmal Online eingekauft hat kennt die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese müssen bei jedem Kauf akzeptiert werden, man  liest sie sich  allerdings als Kunde meistens nicht detailliert durch. 

AGB sind auch für Gebäudereinigungsbetriebe von Nutzen, handelt es sich hierbei doch um Vertragsbedingungen für Dienstleistungen und Verkäufe, welche vorformuliert sind, für alle Kunden und Zulieferer verbindlich gelten und die Abschlüsse vereinheitlichen. Neben einem seriösen Eindruck ihres Betriebs, bieten Sie den Kunden die Möglic...

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In vielen Handwerken gehören Schutzhelme zur Grundausstattung, im Gegensatz zum eigenen Kopf können diese nach Unfällen und ähnlichen Vorkommnissen jederzeit ausgetauscht und ersetzt werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich ihr Einsatz auch bei Arbeiten mit geringeren Risiken für Kopf und Schädel. Unternehmer sind, je nach Gefährdungsbeurteilung, dazu verpflichtet ihren Beschäftigten Helme zur Verfügung zu stellen (DGUV Vorschrift 1 „"Grundsätze der Prävention" sowie Arbeitsschutzgesetz). 

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Seit vielen Jahren kennen Sie unsere Gebäudereiniger-Software unter dem Namen Skyline. Unsere Firma heißt bereits seit unserer Gründung im Jahr 2010 Fortytools GmbH.

Anfangs machte die Aufteilung Sinn: Wir haben für verschiedene Branchen Software unter unterschiedlichen Namen angeboten. Und für viele zufriedene Kunden auch Software als Auftragsarbeit erstellt.

Nun konnten wir aber endlich einen entscheidenden Schritt gehen. Unsere eigenen Produkte sind so stark gewachsen, dass wir die Auftragsarbeit, die wir vor allem zur Finanzierung unserer Produktentwicklung durchgeführt haben, einstellen konnten.

Mit Fortytools bieten wir also nur noch Software als eigene Produkte an, vor allem für Gebäudereinigungsunternehmen und Betreuungsdienste. ...

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Der Schutz und die Unversehrtheit der Angestellten sollten bei den Prioritäten der Arbeitgeber ganz oben stehen. Sowohl aus menschlichen als auch aus wirtschaftlichen Gründen ist die Sicherheit am Arbeitsplatz enorm wichtig und dementsprechend streng reguliert. In diesem Teil unserer Serie zu Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz gehen wir auf die, mit der Arbeitsschutzbelehrung zusammenhängende Gefährdungsbeurteilung, ein.

Wie wir bereits in unserem Beitrag zur Arbeitsschutzbelehrung berichteten, ist die Gefährdungsbeurteilung dieser vorangestellt. Wollen Sie also, wie gesetzlich vorgeschrie...

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Kündigungen von Angestellten sind meistens eine unangenehme Angelegenheit, die Trennung beeinflusst viele Ebenen, wie soziale, wirtschaftliche, familiäre Aspekte und doch sind sie ein fester Bestandteil des Arbeitslebens. In diesem Artikel werden wir auf die verschiedenen Faktoren, die bei ordentlichen Kündigungen zu berücksichtigen sind, eingehen.

Gründe für Kündigungen gibt es, leider auch im Gebäudereinigerhandwerk, viele, allerdings sollten Sie sich immer darüber im Klaren sein, welche auch wirklich vom Gesetzgeber für der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anerkannt werden. So wird u.a. zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungsgründen unterschieden. 

Bei ...

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Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, alle Ihre MitarbeiterInnen in Arbeitssicherheit zu unterweisen. Hierbei muss auf allgemeine Berufsrisiken sowie auf die spezifischen Aspekte des eigenen Unternehmens eingegangen werden, denn jeder Betrieb und jede Branche haben ihre spezifischen Risiken und Gefahren für die Sicherheit der Belegschaft. Sollten Sie die Unterweisung unterlassen, können Ihre MitarbeiterInnen - im Schadensfall nach Unfällen -Schadensersatzforderungen stellen.

Der Arbeitsschutz spielt bei der Vermeidung von Unfällen eine sehr wichtige Rolle, handelt es sich hierbei doch um die angemessene Planung und Realisierung von Abläufen, welche deren Vorbeugung dienen und Ihre Angestellten langfristig vor Gesund...

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Genau wie die betrieblichen ErsthelferInnen gehören ausgebildete BrandschutzhelferInnen, nach Arbeitsschutzgesetz und der neuen Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“), verpflichtend zum Personal eines jeden Betriebs. Der §10 des Arbeitsschutzgesetz sieht dabei vor, dass MitarbeiterInnen in einer Anzahl von mind...

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Betriebliche ErsthelferInnen sind in jedem Betrieb mit mehr als zwei Personen gesetzlich verpflichtend. Vor allem in den verschiedenen Handwerksparten, wo häufig ein hohes Gefahrenrisiko besteht, ist ihre Anwesend sehr wichtig. Theoretisch kann jeder Mitarbeiter zur für Erste Hilfe Zuständigen Fachperson ausgebildet werden. Wo das geht und was es zu beachten gibt erfahren Sie in diesem Artikel.

Laut der Publikation Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, ab einer Größe von mindestens zwei ArbeitsnehmerInnen eine/n betrieblichen ErsthelferIn zu stellen, welcher im Ernstfall die Erstversorgung der/des ...

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Im Warenaustausch sind Lieferscheine lange Zeit ein festes Element des Handels gewesen, heutzutage werden sie immer seltener beigelegt, da Rechnungen oder Frachtscheine ihrer statt mit den Waren versandt werden. Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) von 2017 sieht bereits vor, dass bestimmte Lieferscheine nicht mehr aufgehoben werden müssen. Doch dies ist mitnichten für alle der Fall. Hierbei gibt es einiges zu beachten, bevor Sie wirklich entscheiden können, ob ein Lieferschein entsorgt werden kann.

Obwohl viele Unternehmen mittlerweile darauf verzichten, es existiert hierfür keine gesetzliche Verpflichtung, gibt es Lieferscheine nach wie vor. Diese dienen als Inhaltsangabe einer Lieferung und listen Menge, Typ, Anzahl eines ge...

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Jedes im Gesundheitswesen tätige Unternehmen, wie z.B. Alltagshilfe- und Betreuungsdienste, kann Abrechnungen an die Krankenkassen mit elektronischer Datenverarbeitung durchführen. Hierfür bedarf es eines Institutionskennzeichens (IK oder auch IK-Nummer) welches bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragt werden kann.

Das IK ist eine aus neun Ziffern bestehende Zahl, welche in ganz Deutschland einheitlich gültig ist, es hilft einerseits den Unternehmen bei der Abrechnung mit den Kassen und sichert andererseits ein Stück weit die Qualität der erbrachten Leistungen, da nur mit IK registrierte Unternehmen und Einrichtungen auf elektronischem Wege bei Krankenkassen abrechnen können (SGB V-§239).

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