Neuigkeiten zum Mindestlohn
In vielen Branchen, unter anderem bei den Gebäudereinigern, ist der Mindestlohn bereits eingeführt, heißt hier allerdings Lohnuntergrenze: Er beträgt in der Gebäudereinigung 9 Euro pro Stunde, Spitzenreiter ist das Bauhauptgewerbe mit je nach Qualifikation bis zu 13,70 Euro die Stunde.
Der Bundesrat beschloss jetzt mit seiner noch jungen rot-rot-grünen Mehrheit eine flächendeckende neue Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Deutschland wäre damit in der Europäischen Union in guter Gesellschaft: 20 von 27 Mitgliedsstaaten haben gesetzlich verbindliche Mindestlöhne, die allerdings weit auseinanderklaffen. An der Spitze liegt Luxemburg mit 10,83 Euro, Schlusslicht ist Rumänien mit umgerechnet 92 Cent pro Arbeitsstunde.
Der Widerstand, der sich in der schwarz-gelben Regierung gegen den Mindestlohn regt, hebt vor allem die zum Teil erheblichen wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den bundesdeutschen Regionen hervor. So seien ländliche Gegenden in Sachen Lebenshaltungskosten nicht mit städtischen Ballungsgebieten zu vergleichen, die Lohnverteilung müsse auch solche Unterschiede widerspiegeln.
Nun ist der Gesetzesentwurf in erster Linie das: ein Entwurf. Bevor daraus ein Gesetz werden kann, muss er vom Bundestag abgesegnet werden. Mit einer Mehrheit von CDU/CSU und FDP wird daraus aber vorerst nichts. Vor der nächsten Bundestagswahl wird aus dem flächendeckenden Mindestlohn demnach voraussichtlich nichts.