Minijobs in der Gebäudereinigung - Last oder Notwendigkeit

Minijobs in der Gebäudereinigung - Last oder Notwendigkeit

Die Konditionen der geringfügigen Beschäftigung, auch als Mini- oder 450€-Jobs bekannt, lösten in letzter Zeit eine Debatte aus. Verschiedene Vertreter aus Wirtschaft und Politik meldeten sich ebenfalls zu Wort. Auch die Reinigungsbranche drückte ihren Standpunkt zur Thematik aus. Im heutigen Blogbeitrag wollen wir auf die aktuelle Situation der Minijobs und die Kritik an dieser eingehen.

Die aktuelle Gesetzeslage der geringfügigen Beschäftigung ist folgende: 

  • Geringfügig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber trägt einen Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung. Die Minijobber sind weder kranken- noch arbeitslosenversichert.
  • Solange der Monatsverdienst auf ein Jahr gerechnet durchschnittlich unter 450 € bleibt, wird die Steuerfreiheit nicht gefährdet. Es ist also möglich manchmal auch mehr als 450 € im Monat zu verdienen. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der Einsätze ist hierbei egal.
  • Da Deutschland seit 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn zu beachten ist, dessen Vorschriften auch für Minijobs gelten, besteht jedoch eine Aufzeichnungspflicht des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit.
  • Man darf zwei oder mehrere Minijobs ausführen, allerdings darf die Summe hierbei die Grenze von 5.400 € pro Jahr nicht überschreiten, da sonst alle Jobs versicherungspflichtig sind.
  • Wer eine Hauptbeschäftigung mit Versicherungspflicht ausführt, darf nebenbei noch einen einzigen Minijob haben, ohne dass dieser versicherungspflichtig wäre.

Im Zusammenhang mit dieser Situation hat sich der Bundesvorstand der Grünen für eine „Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen“ ausgesprochen. In der BRD sind laut Bundesagentur für Arbeit ca. 7,6 Millionen Personen in einem Minijob tätig, wobei die Zahl jener, die ausschließlich in Minijobs arbeiten, sinkt. Allerdings gehören knapp 3 Millionen der registrierten geringfügig Beschäftigten zur Kategorie, die außerdem in einem Beruf mit Sozialversicherungspflicht tätig sind. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund stimmt mit den Grünen überein, und sieht die Minijobs als Mittel der Arbeitgeber an, um den Angestellten eine sozialversicherungspflichtige Anstellung auszuschlagen und gleichzeitig flexible Beschäftigung zu erreichen.

Dies steht allerdings im Gegensatz zu verschiedenen Aussagen von Seiten der Arbeitgeber, welche fordern, dass die Dynamik der Arbeitsflexibilität auf anderem Wege gesichert werden solle, da die Minijobs diese eher bremsen würden. Es besteht die allgemeine Meinung, dass der Staat die Gesetze anpassen sollte, um Möglichkeiten für die Arbeitgeber zu schaffen, Angestellte für weniger Zeit beschäftigen zu können, ohne dass das starre Korsett der Minijob-Regelungen vonnöten wäre.

Auch in der Gebäudereinigung sind die Minijobs ein heißes Thema, hier profitieren die Minijobber nicht von der Tariflohnerhöhung, welche am 1.Januar 2020 in Kraft trat und arbeiten als Konsequenz nun zum Ausgleich 15 (!) Minuten weniger pro Woche. Laut Thomas Dietrich vom Bundesinnungsverband bedeutet das 450 € Modell außerdem massiven bürokratischen Aufwand, da „Arbeitsverträge zu Hunderttausenden“ angepasst werden müssten. Gleichzeitig jedoch wird der in der Branche vorherrschende nicht Arbeitskräftemangel beseitigt. Auch Dietrich verweist auf die mangelnde Flexibilität für Unternehmen, welche durch die aktuelle Gesetzgebung entsteht. Der Bundesinnungsmeister würde im Namen des Verbandes eine Abschaffung des Modells und eine Besteuerung der Verdienste, statt der heute gültigen Pauschalabgabe von 30%, vorziehen, zeigt sich jedoch auch kompromissbereit für andere Lösungswege.

Wie es mit den Minijobs weitergeht wird sich zeigen, die Einstimmigkeit für deren Abschaffung spricht jedoch eine deutliche Sprache.

Für weitere Information zum Thema Minijobs und der Anstellung von geringfügig Beschäftigten empfehlen wir den Besuch des Portals der Minijob-Zentrale.


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